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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1907-01-01 · 8 (1907) Haag, 14. bis 21. August 1907 · p. Seite 189

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
8 (1907) Haag, 14. bis 21. August 1907
Date
1907-01-01
Page
Seite 189 (sequence 187)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476270--2764-3478904
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— 189 — Von den Rabbinern will ich nicht weiter sprechen, aber was die Advokaten betrifft, so möchte ich, wie die Juden in ihren Tillim seit 1000 Jahren das Prinzip haben „umischpotim bal jedoim", sagen, daß man mit Prozessen nichts zu tun haben soll. (Lärm und Widerspruch — Heiterkeit.) Wenn Sie etwas einwenden wollen, so steht es Ihnen frei, sich zum Worte zu melden. Von den Advokaten könnte man beinahe nach dem Volksworte sagen: „Tow scheb'advocaten haro^", denn heute hat mein Freund und Kollege Dr. Rosenbaum, ein doppelter Kollege von mir, eine Bemerkung gemacht, über die ich staunen muß. Dies allein beweist, wie sehr man sich von einem solchen Prozeß fernhalten soll. . Jetzt komme ich zu Dr. Gaster. Dr. Gastet glaubt rücksichtlich der Kosten sehr gut informiert zu sein. Er hätte aber vielleicht besser informiert sein können, wenn er meinen Ausführungen besser zugehört hätte. Die Kostenaufstellung, die ich vorgelegt habe, rührt nicht von mir her, sondern von unserem Advokaten Lewas, also einem Advokaten, der gewiß kein Interesse hat, die Kosten zu hoch anzuschlagen. Ebenso unberechtigt ist die Bemerkung Dr. Gasters, daß, wenn wir den Prozeß weiterführen, es möglich ist, daß die Gegner unsere Kosten zahlen müssen. Dieser Fall ist gänzlich ausgeschlossen, unsere Kosten werden wir auf jeden Fall selbst zahlen müssen. Aber es ist3 möglich, daß wir auch die gegnerischen Kosten zahlen müssen, selbst wenn wir den Prozeß gewinnen. Dr. Gaster hat mit Bestimmtheit behauptet, daß wir obsiegen werden. Liegt aber hierfür irgendeine Angabe vor? Nein! Es kann keine vorliegen. Denn ein solcher Prozeß wird zum erstenmal geführt. Ich kann nur das Wort unseres Sollicitors wiederholen, daß ein solcher Prozeß mit x\usnahme eines einzigen Falles noch nie geführt wurde, um ein Statut einzuschränken. Man kann sich wohl denken, daß man eine Erweiterung verlangt, um seine Tätigkeit zu vergrößern; aber welcher vernünftige Kaufmann wird sich selbst Rechte wegnehmen, die er bereits besitzt, wer wird mehrere tausend Pfund ausgeben, um einen Satz der Statuten zu streichen und sich selbst eines Rechtes z;u berauben? Das kann nur unter besonderen Umständen der Fall sein, wie sie eben bei uns vorhanden sind. Hierüber liegt aber nicht die geringste Erfahrung vor. Ich habe nicht zur Hand, wTas der Richter gesagt hat; aber von einer Meinung über das Gewinnen oder das Verlieren des Prozesses ist darin auch nicht die Rede. Das einzige, was er gesagt hat, ist, daß selbst wenn wir eine größere Majorität aufbringen als wir bis jetzt imstande waren, er das Recht der Minorität schützen werde.

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