Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 8 (1907) Haag, 14. bis 21. August 1907
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 188 (sequence 186)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
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— 188 — unendliche Prozesse sein. Dieser Täuschung will ich ein für allemal entgegentreten. Dies kann man jemand erzählen, der das englische Gesetz nicht kennt, nicht aber uns, die wir die Sache besser kennen und es uns zur Aufgabe gemacht haben, sie genau kennen zu lernen. Die Schwierigkeit ist, wie Sie sehen, unendlich groß, das Programm zu begrenzen, und es handelt sich doch um eine Begrenzung der möglichen Auslagen. Der Richter sagt sich: Ich bin verpflichtet, darauf zu sehen, daß das Geld, welches für einen bestimmten Zweck eingelaufen ist, nicht auf riskante Weise verwendet werde; in dem Moment, wo das Risiko größer wird, muß ich Einhalt gebieten. Wenn also ein Programm eingeschränkt wird, so ist doch das Risiko der Verschwendung der Gelder dadurch bedeutend vermindert. Nichtsdestoweniger findet sich der Richter doch in der schwierigen Lage, nicht unmittelbar zu entscheiden, bis nicht eine entschiedene Meinungsäußerung der Sharesholder vorliegt, welche zeigt, daß, es ihnen mit der Einschränkung ernst ist. Eine Erweiterung ist absolut ausgeschlossen. (C o w e n: Nicht absolut!) Mit Ausnahme eines einzigen Falles in hundert Jahren. (Co wen: Nein!) Ich habe es mir zur Aufgabe gestellt, dies zu studieren. Mit Ausnahme eines einzigen Falles in hundert Jahren hat die englische Gesetzgebung niemals die Erweiterung eines einmal festgesetzten Statuts zugegeben. (Widerspruch.) Das Vorgehen in einem solchen Falle ist folgendes: es müssen ungefähr 99 Prozent der Sharesholder diese Aenderung verlangen, dann erfolgt das, was englisch „winding up", d. h. „abwickeln", genannt wird, das Geschäft wird aufgelöst und rekonstruiert. Das ist der Vorgang, und daraufhin können wir es riskieren, unsere Enkelkinder werden nicht in die Gelegenheit kommen, diesen Prozeß dem englischen Gericht vorzulegen. (Lebhafter, anhaltender Beifall und Händeklatschen. — Widerspruch.) Ref. Dr. Katzenelsoliii: Verehrter Kongreß! Es war meine Absicht, bis zuletzt zu warten, um alle in der Debatte gefallenen Aeußerungen zu beantworten. Ich glaube aber doch, dies schon jetzt tun zu müssen, weil ich fürchte, daß das Material zu umfangreich und zu schwer werden dürfte. Deswegen will ich auf die Bemerkungen antworten, die bis jetzt gemacht wurden. Sie werden vor allem gestatten, daß ich ein kleines Mißverständnis meines Freundes Resek ausgleiche. Herr Resek hat mich so verstanden, daß ich dort, wo ich vom Kind gesprochen habe, die Ito gemeint habe. Das ist ein Mißverständnis, ich habe vom J. C. T. gesprochen und nicht von der Ito. Die Ito ist zwar auch ein Kind von uns, aber ein unartiges (Heiterkeit) und deshalb habe ich nicht von ihr gesprochen. Nun zur Sache selbst. Es ist eine merkwürdige Tatsache: Diejenigen, die sich absolut für die Weiterführung des Prozesses ausgesprochen haben, sind entweder Advokaten oder Rabbiner. (Heiterkeit — Lärm und Widerspruch.) . . . Aber, meine Herren, ich habe doch damit niemand beleidigt. Der Advokatenstand ist ein sehr ehrenwerter Stand, und. vor den Rabbinern haben wir doch allen Respekt; es ist also keine Beleidigung, sondern bloß Konstatierung einer Tatsache.