Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 8 (1907) Haag, 14. bis 21. August 1907
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 165 (sequence 163)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 165 — Moment tritt hinzu. Da die Aktionäre gehört haben, daß vielleicht eine Auszahlung erwirkt werden kann, ist es möglich, daß sich diese in einer größeren Anzahl mit einer derartigen Forderung einstellen, und daher läßt sich natürlich nicht das Prozentverhältnis der Minderheit feststellen. Ich füge noch hinzu, daß Mr. Warmington, der Sollicitor und Mr. Lewis, der mit ihm diesbezüglich ganz einverstanden ist, darüber keine Garantie geben z;u können erklären, welcher Fall eintreten werde, ob die iVuszahlung unter Bedingungen oder vielleicht eine Auflösung der Gesellschaft überhaupt, da sich diesbezüglich überhaupt nichts prophezeien läßt. Ich füge nochmals ausdrücklich hinzu, daß die letzten Worte, die ich gesagt habe, in Gemeinschaft mit den Herren Sollicitors ausgearbeitet wurden. Nun möchte ich noch auf den Kostenpunkt zu sprechen kommen. Was diesen anbelangt, so können wir natürlich nur die vorauszusehenden Ausgaben ins Auge fassen. Die Ausgaben, die sich nicht voraussehen lassen, wie z. B. die durch eine eventuelle Hinausschiebung des Termins hervorgerufenen, können wir natürlich nicht berücksichtigen. Was also die vorauszusehenden Auslagen anlangt, so betragen sie bis zum heutigen Tage auf unserer Seite 1500 Pfd. St., auf der gegnerischen Seite 700—750 Pfd. St., der nächste Termin kostet ungefähr 1000 Pfd. St., für die gegnerische Seite 500—60Q Pfd. St. Die erste Appellation auf unserer Seite verursacht ca. 500 Pfd. St., für die gegnerische Seite ebenso 500 Pfd. St. Kosten, die der zweiten Appellation belaufen sich auf unserer Seite auf 750 Pfd. St., auf gegnerischer Seite auf etwa ebensoviel, das wären also in Summa auf unserer Seite ca. 3700 Pfd. St., auf gegnerischer Seite 2600 Pfd. St. Darüber nun, wie sich diese Kosten verteilen werden, liegen folgende Daten vor: Für unsere Kosten werden wir jedenfalls aufkommen müssen, ob wir den Prozeß gewinnen oder verlieren. Was die gegnerischen Kosten anlangt, steht die Sache so: Wenn wir den Prozeß verlieren, müssen wir selbstverständlich auch diese Kosten bezahlen. Aber selbst wenn wir den Prozeß bedingungslos gewinnen, isf es sehr leicht möglich, daß wir die gegnerischen Kosten au;ch bezahlen müssen; denn die Auffassung des Richters kann eine solche sein, daß sowohl die Majorität als auch die Minorität im Interesse der Gesellschaft handle, folglich die Gesellschaft diese Kosten decken müsse. Sie werden mir, meine hochverehrten Damen und Herren, verzeihen, daß ich mit solcher Ausführlichkeit die einzelnen Punkte behandelt habe. Ich hielt es jedoch für meine Pflicht, Ihnen, wenn auch noch so kurz, ein abgerundetes Bild der ganzen Verhandlung dieses Punktes darzulegen. Sie werden gestatten,