Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 8 (1907) Haag, 14. bis 21. August 1907
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 164 (sequence 162)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 164 — von etwa 5000 Aktionären, im Besitze von etwa 42 000 Aktien (von denen etwa 20 000 der Anglo-Palestine Company gehörten), dem Gericht vorzulegen. 14. Der Richter schien von Anfang: an aus den dem Gericht vorgelegten Schriftstücken die Ueberzeugung gewonnen zu haben, daß nicht genügende Beweise vorlägen, ob wirklich die große Majorität der Aktionäre des Trusts in der ganzen Welt für die Abänderung sei, und angesichts der von ihm als belangreich erachteten Opposition ordnete er schließlich an, daß ein von ihm und allen Parteien gutgeheißenes. Inserat in Zeitungen, auf welche sich die Pärteien einigen sollten, veröffentlicht werde, worin alle Aktionäre des Trusts aufgefordert werden, dem Sekretär eine Erklärung einzusenden, ob sie für oder gegen die Abänderung seien, und es wurde zum Zwecke einer soweit als möglich gehenden Veröffentlichung dieses Inserats, der Termin auf den 7. April 1908 vertagt. Ich möchte bei diesem Punkte bemerken, daß der Vertreter der Gegenseite durchaus verlangt hat, daß wir diese Inserate in nicht mehr und nicht weniger als 1Ö7 Zeitungen der ganzen Welt veröffentlichen sollen und daß man sich schließlich darauf geeinigt hat, daß man diese Inserate in 48 Zeitungen, und zwar in solchen Amerikas, Australiens usw. veröffentliche. Es ist noch hervorzuheben, daß der Richter auf die Frage des gegnerischen Advokaten erklärte, daß ei sich ganz und gar seine Stellungnahme bezüglich: der "Wahrung der Interessen der gegnerischen Aktionäre vorbehalte, selbst wenn eine ausnehmend große Majorität der Aktionäre sich zugunsten der Abänderung, des Memorandums erklären würde. 15. Es ist ferner hier zu bemerken, daß während der Gerichtsverhandlung unsere Advokaten die Herren Direktoren Cowen, Greenberg und den Sekretär befragten, ob der Trust nötigenfalls vielleicht bereit wäre, den sich gegen die Abänderung erklärenden Aktionären ihre für Aktien gezahlten Gelder zurückzuerstatten. Die Antwort seitens des Direktoriums war selbstverständlich eine verneinende. Ob die Entscheidung des Richters nun eine bedingungslose Gewährung unseres Gesuchs oder eine Gewährung* desselben unter Bedingung der Auszahlung der gegnerischen Aktionäre oder vielleicht gar eine Ablehnung unseres Gesuches sein wird, läßt sich nicht voraussagen, da es ihm doch ganz, und gar überlassen ist, nach seinem Ermessen eine Entscheidung zu treffen. Welche von diesen drei Möglichkeiten eintreffen wird, darüber enthält sich unser Sollicitor jeglicher Aeußerung. Es läßt sich in der Sache natürlich nur' von einer, Wahrscheinlichkeit sprechen und nichts Sicheres voraussagen. Noch ein