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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1907-01-01 · 8 (1907) Haag, 14. bis 21. August 1907 · p. Seite 143

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
8 (1907) Haag, 14. bis 21. August 1907
Date
1907-01-01
Page
Seite 143 (sequence 141)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476270--2718-3478858
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— 143 — doppelung der in Wirklichkeit ja bisher nur einen halben Striekel betragenden und daher nur irrtümlich Schekel genannten Parteisteuer. Sollte aber der Kongreß für diese radikale Kur unserer Finanznöte nicht zu gewinnen sein, so halten wir es für das Richtigste, gleichzeitig mit dem bisherigen Schekel einen obligatorischen Palästinazuschlag von mindestens 50o/o des Schekels einzuziehen, der ausschließlich für Palästinaarbeit gebraucht werden darf und von der Bank direkt dem dafür verantwortlichen Organ zur Verfügung gestellt wird. Was die Organisation der Palästinaarbeit betrifft, so geht unser Vorschlag dahin, daß innerhalb des engeren A. C. ein Palästinaressort gebildet wird, dem verschiedene Palästinakommissionen unterstellt sind, nämlich die Agrarkommission, die Wirtschaftskommission und die Kulturkommission. Mindestens drei Mitglieder dieser Kommissionen inkl. der Vorsitzenden derselben müssen an dem Sitze des Palästinaressorts ihren Wohnsitz haben. Der Vorsitzende des Palästinaressorts hat in sämtlichen Palästinakommissionen Sitz und Stimme und kann dieselben selbständig einberufen. Die Vorsitzenden der Palästinakommissionen werden vom Kongreß ernannt, die Mitglieder derselben in den Kommissionen kooptiert, sie bedürfen aber der Bestätigung des Palästinaressorts. Die Verfügung über1 die Palästinaquote des Schekels steht dem Palästinaressort zu. Nach Abzug der für Bureau und Verwaltung sowie für Forschungsarbeiten bestimmten Summen wird der Rest der Quote alljährlich dem Palästinazentralfonds überwiesen, desgleichen die sonst für die Palästinaarbeit ohne nähere Zusatzbestimmung aufgebrachten Gelder. Die Verfügung über den Zentralfonds haben die einzelnen Kommissionen, und zwar schlägt die Palästinakommission vor, daß die Hälfte des Zentralfonds solange dem Agrarfonds zugeführt werde, bis letzterer die Summe von 50 000 Pfd. St. erreicht hat; die andere Hälfte ist in gleichen Teilen dem Kultur- und Wirtschaftsfonds zuzuführen. Die Grundidee unserer Vorschläge ist die, eine in ihrer Arbeit leistungsfähige und ungehinderte Zentrale für die Palästinaarbeit zu schaffen, die mit einem, wenn auch kleinen, so doch einigermaßen gesicherten Budget arbeitet, die durch die Kommissionen sich den verschiedenen Landesverbänden angliedert und durch die auswärtigen Vertreter derselben das Interesse für die. Palästinaarbeit in ganz anderer Weise zu verbreiten vermag, als es bisher der Fall ist. Nur auf diese Weise kann es gelingen, in den nächsten Jahren die verschiedenen noch fehlenden Kadres für Palästina zu schaffen, an denen sich die Privatinitiative dann anlehnen und entwickeln kann. Das ,,laissez faire, laissez aller" paßt

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