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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1905-01-01 · 7 (1905) Basel, 27. Juli bis 2. August 1905 · p. Seite 333

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
7 (1905) Basel, 27. Juli bis 2. August 1905
Date
1905-01-01
Page
Seite 333 (sequence 331)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476268--2543-3478682
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333 — Landessprache übersetzt und den Delegierten des Landes bekannt gemacht werden. § 19- Die Berichte der ständigen Kommissionen, die dem Kongresse vorgelegt werden sollen, sollen vor dem Kongresse in hebräischer, deutscher, russischer, jüdischer, französischer, englischer Sprache (je nach Bedarf) gedruckt und den Kongressmitgliedern vorgelegt werden. § 2°- Alljährlich hat in sämtlichen Landesorganisationen ein Vereins-Delegiertentag, der von dem Landeskomitee einzuberufen ist, stattzufinden. § 21. In dem Jahre, in welchem der Kongress ausfällt, findet die Jahreskonferenz statt. An dieser beteiligen sich: 1. die Präsidenten des letzten Kongresses, 2. die Mitglieder des grossen A.-C, 3. die Vorsitzenden der ständigen Kommissionen, 4. die Mitglieder des Direktoriums der Bank, 5. die Präsidenten der Landesorganisationen und Föderationen, 6. die Mitglieder des Kongressgerichtes, 7. der Kongressanwalt, 8. die Revisoren. Die Aufgaben der Jahreskonferenz sind dieselben wie die des Kongresses mit Ausnahme der Punkte b. und d. des § 9, welche ausschliesslich dem Kongresse vorbehalten bleiben. Ueber alle Sitzungen der Jahreskonferenz wird ein stenographisches Protokoll geführt. Es wird von diesem dasjenige veröffentlicht, was die Jahreskonferenz für geeignet findet. Das Schekel- und Rechenschaftsberichtsjahr endet wie bisher am 30. Juni. Das engere A.-C, die Vorsteher der verschiedenen Landsmannschaften und Distrikte erstatten die Rechenschaftsberichte der Jahreskonferenz ebenso wie dem Kongresse. § 22. Zur vorbereitenden Prüfung der Rechtmässigkeit der zum Kongresse vorgenommenen Wahlen wird ein ständiger Legitimationsausschuss von fünf Mitgliedern gebildet, die sich eine Woche vor Beginn des Kongresses am Kongressorte zu versammeln haben. Für den Fall der Verhinderung werden fünf Ersatzmänner gewählt.

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