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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1905-01-01 · 7 (1905) Basel, 27. Juli bis 2. August 1905 · p. Seite 332

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
7 (1905) Basel, 27. Juli bis 2. August 1905
Date
1905-01-01
Page
Seite 332 (sequence 330)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476268--2542-3478681
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— 332 — i vor Beginn des Kongresses möglichst an ein und demselben Tage in der ganzen Welt vorzunehmen. Bei Verhinderung eines Gewählten ist bis zum Beginne des Kongresses eine Ersatzwahl zulässig. Die Vereine werden ermächtigt, zur Vermeidung von Unzuträglichkeiten gleich beim Wahlakte für den Fall der Verhinderung der Delegierten Ersatzmänner mitzuwählen, welche gleichzeitig anzumelden sind. §!3- Zwei volle Hundertschaften von Schekelzahlern bilden eine Wahlgruppe. Die Einteilung der Wahlgruppen wird von der Landesorganisation vorgenommen durch Zuweisung einer Delegiertenanzahl, welche der Schekelzahleranzahl entspricht, so weit es sich um Vereine handelt, oder durch Zusammenlegung solcher Schekelzahlergruppen, deren Zahl 200 nicht erreicht. § 14- Die Wahl der Delegierten für den Zionistenkongress ist eine direkte und geheime. Die sonstigen Wahlmodalitäten bleiben den Landesorganisationen überlassen. Diese haben jedoch mindestens drei Monate vor * dem Kongresse die Bestätigung des Wahlmodus vom engeren A.-C. einzuholen. Die Verständigung über die vorgenommenen Wahlen kann nur durch die Landesorganisation erfolgen. Die Landesorganisation ist verpflichtet, den Gewählten eine Legitimation über die erfolgte Wahl auszustellen. § 15- Jeder Delegierte verfügt im Kongresse nur über eine Stimme. § 16. Die Delegiertenmandate sind nicht übertragbar. § 17. Jedes Landeskomitee führt eine eigene Liste seiner Schekelzahler, die es, ebenso wie die Namen der gewählten Delegierten, dem A.-C. wenigstens vier Wochen vor jedem Kongresse mitzuteilen hat. § 18. Wenigstens drei Wochen vor jedem Kongresse soll dessen Tagesordnung jedem Landeskomitee zugeschickt werden. Diese Tagesordnung muss vom Landeskomitee in . die betreffende

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