Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 7 (1905) Basel, 27. Juli bis 2. August 1905
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 331 (sequence 329)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 99% known words query
- IRI
…/3476254-3476268--2541-3478680- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 331 — sammenzuschliessen. Diese steht unter der Aufsicht des A.-C- Mitgliedes oder der Gesamtheit der A.-C.-Mitglieder des Landes. § 6. Gegen die Entscheidung des Landeskomitees in Organisationsfragen steht dem betreffenden Vereine (Distrikt, Gau etc.) die Berufung an das engere A.-C. zu. § 7- Der Verkehr der Vereine mit dem A.-C. geschieht nur im Wege der Landeskomitees und umgekehrt. III. Kongress. § 8- Der Zionistenkongress tagt jedes zweite Jahr an einem vom grossen A.-C. zu bestimmenden Orte. Eine frühere Einberufung des Kongresses bestimmt das grosse A.-C. §9- Aufgaben des Kongresses sind: a) Entgegennahme und Prüfung des Rechenschaftsberichtes des Aktionskomitees (A.-C); b) Ausgestaltung des zionistischen Programmes; c) Feststellung des Programmes der nächsten Verwaltungsperiode; d) Wahl des A.-C. und sonstiger Körperschaften für die nächste Verwaltungsperiode; e) Entgegennahme und Beratung von Petitionen und Anträgen. § io. Die Arbeiten eines Kongresses werden nach der vom III. Kongresse beschlossenen Geschäftsordnung durchgeführt. An den Verhandlungen des Kongresses können nur die von Schekelzahlern gewählten Delegierten teilnehmen. § I2- Jeder Schekelzahler hat das aktive^ Wahlrecht zum Kongresse bei erreichtem 18. und das passive bei erreichtem 24. Lebensjahre. Die Wahlen sind mindestens vier Wochen