Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 7 (1905) Basel, 27. Juli bis 2. August 1905
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 324 (sequence 322)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 324 — Während des Kongresses eingebrachte Anträge müssen, um zur Verlesung zu gelangen, von mindestens 20 Delegierten unterstützt werden. Ueber den Zeitpunkt ihrer Verhandlung entscheidet der Kongress mit absoluter Majorität. Interpellationen. § 14. Jedem Delegierten steht das Recht zu, an den Präsidenten des Kongresses, sowie an das Aktionskomitee Interpellationen zu richten. Interpellationen, welche ein Delegierter an das Aktionskomitee richten will, sind dem Präsidenten schriftlich und mit mindestens 20 Unterschriften versehen, zu übergeben. Formelle und die Geschäftsordnung betreffende Interpellationen an den Präsidenten des Kongresses bedürfen dieser Unterstützung nicht. Petitionen. § 15. Petitionen und andere an den Kongress gerichtete Eingaben müssen von einem Delegierten überreicht oder vertreten werden. IV. Behandlung des Rechenschaftsberichtes, der Referate. Anträge und Petitionen. Behandlung der Anträge. § 16, Das Aktionskomitee erstattet den Rechenschaftsbericht. Zur Prüfung der Finanzgebarung wählt der Kongress einen neungliedrigen Ausschluss. Behandlung der Anträge und speziell eines beantragten Entwurfes. § 17. a) Vor Eröffnung der Debatte über einen Antrag erhält der Antragsteller das Wort zur Begründung seines Antrages. Umfasst der gestellte Antrag einen detaillierten Entwurf zur Abänderung oder Schaffung einer Anstalt, Einrichtung oder Vorkehrung, so hat der Kongress zuvörderst zu beschliessen, ob der Entwurf in sofortige Beratung zu ziehen, oder ob derselbe einem bereits gewählten oder zu wählenden Ausschusse zuzuweisen sei. b) Der Kongress kann auch beschliessen: 1. dass der beantragte Entwurf en bloc angenommen, 2. dass sofort die Spezialdebatte eröffnet, 3. dass die Verhandlung vertagt, 4. dass der Uebergang zur Tagesordnung ausgesprochen werde.