Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 7 (1905) Basel, 27. Juli bis 2. August 1905
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 323 (sequence 321)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 323 — tragen die sich Meldenden in die Rednerliste ein, sie halten diese Vormerktingen, sowie die Reihenfolge der gestellten Anträge in Evidenz, sie verdolmetschen erforderlichenfalls Ansprachen, Anträge, Petitionen, sie veranlassen nach Weisung des Präsidenten die infolge der gefassten Beschlüsse notwendigen Ausfertigungen. Ordner. § 9. Der Kongress wählt 21 Ordner, welche aus ihrer Mitte einen Obmann wählen. Ihre Obliegenheit besteht darin, den Präsidenten des Kongresses bei der Handhabung der Geschäftsordnung zu unterstützen. Sie haben insbesondere unter Mitwirkung des ihnen zu diesem Zwecke beigegebenen Personales den Anordntingen des Präsidenten Geltung zn verschaffen, für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im Sitztmgssaale zu sorgen, Störungen auf der Galerie hintanzuhalten und zu unterdrücken und über die für den Kongress reservierten Räume die Aufsicht zu führen, sowie den Verkehr mit den Vertretern der Presse zu regeln. II. Allgemeine Pflichten und Rechte der Delegierten. § 10. Die Delegierten haben Sitz und Stimme im Kongresse. III. Gegenstände der Verhandlung. § 11. Gegenstände der Verhandlung des Kongresses sind: 1. Rechenschaftsbericht und Referate des Aktionskomitees. 2. Anträge der Delegierten. 3. Interpellationen. 4. Petitionen. Referate des Aktionskomitees. § 12. Die Reihenfolge der vom Aktionskomitee zu erstattenden Referate bestimmt der Präsident nach seinem Ermessen. Anträge der Delegierten. § 13. Jeder Delegierte ist berechtigt, Anträge zu stellen. Die im § 19 vorgesehenen Anträge sind 14 Tage vor Eröffnung des Kongresses dem Kongressburean schriftlich zuzustellen.