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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1905-01-01 · 7 (1905) Basel, 27. Juli bis 2. August 1905 · p. Seite 322

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
7 (1905) Basel, 27. Juli bis 2. August 1905
Date
1905-01-01
Page
Seite 322 (sequence 320)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476268--2532-3478671
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— 322 — russische, englische und französische Sprache). Diese Funktionäre bilden das Bureau des Kongresses. Ferner wählt der Kongress aus seiner Mitte den Finanz^ ausschuss und den Programm- und Organisationsausschüsse beide aus je neun Mitgliedern bestehend. Dem letzteren Ausschusse sind auch die an den Kongress gerichteten Petitionen zur Prüfung und Berichterstattung zuzuweisen. Die Wahlen erfolgen entweder geheim mittelst Stimmzettel oder über Antrag eines Delegierten durch Akklamation, wenn nicht mindestens 20 Delegierte dagegen Einspruch erheben. Obliegenheiten und Rechte des Präsidenten. § 5. Dem Präsidenten obliegt die Leitung der Verhand^ lungen, die Handhabung der Geschäftsordnung und die Vertretung des Kongresses nach aussen. Er hat das Recht, die bei Anwendung der Geschäftsordnung sich ergebenden Kontroversen nach eigenem freien Ermessen zu entscheiden. Er hat das Recht, im Falle einer Störung die Sitzung zu unterbrechen und auch aufzuheben. Er hat das Recht, den Sitzungen der Ausschüsse mit beratender Stimme beizuwohnen. Er betraut zwei Delegierte für die Dauer des Kongresses mit der Führung des Kassen- und Rechnungswesens, kontrolliert und genehmigt die durch dieselben in ihrem Wirkungskreise getroffenen Verfügungen, bestellt das zur Unterstützung des Bureaus erforderliche Personal und sorgt für die Versehung des Stenographendienstes. Obliegenheiten und Rechte der Vizepräsidenten. § 6. Die Vizepräsidenten unterstützen den Präsidenten in der Führung seines Amtes und übernehmen für den Fall und die Dauer seiner Verhinderung seine Stellvertretung. Beisitzer. § 7. Die Beisitzer unterstützen den Präsidenten in seinen Obliegenheiten, kontrollieren die Tätigkeit der Schriftführer und beraten den Präsidenten bei Entscheidung kontroverser Fragen der Geschäftsordnung. Sie leiten die Skrutinien bei Vornahme von Wahlen und besorgen die Ermittlung des Abstimmungsresultates. § 8. Die Schriftführer führen die Sitzungsprotokolle; sie redigieren die stenographischen Verhandlungsberichte, sie lesen die zur Enunzierung gelangenden Schriftstücke vor, sie

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