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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1905-01-01 · 7 (1905) Basel, 27. Juli bis 2. August 1905 · p. Seite 264

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
7 (1905) Basel, 27. Juli bis 2. August 1905
Date
1905-01-01
Page
Seite 264 (sequence 262)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476268--2474-3478613
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— 264 — Vizepräsident Wolffsolm: Ferner ist folgender Antrag des Herrn Philipp Rosen stein eingelaufen: „Der Kongress möge beschliessen: eine Kommission von anerkannten Rechtsgelehrten einzusetzen, um die Rechtsverhältnisse, unter welchen der Nationalfonds Land in Palästina kaufen kann, zu studieren. Bis zur Erstattung des eventuellen Berichtes möge der Kongress beschliessen, jedweden Bodenankauf in Palästina auszusetzen, um den gekauften Boden vollkommen sicher zu wissen." Del. Scliabotiiisky spricht russisch. Schriftführer Jacobsolui (übersetzt): Herr Dr. Leopold Kahn hat den Antrag gestellt, dass für die Mittel des Nationalfonds nur dann Boden gekauft werde, wenn die nötige juristische Garantie geschaffen sein werde. Herr Schab otinsky fragt nun, ob Dr. Kahn es als zulässig erkenne; dass man Boden auf den Namen einzelner Personen kaufe. Präsident: Wir können auf diese Einzelheiten nicht eingehen. Ich habe die Herren ersucht, sich zu verständigen, und wenn dies gelingt, werden wir alle Anträge vereinigen können. Del. Dr. Tschlenow: Auf dem letzten Kongresse haben wir beschlossen, mit dem Ankauf von Boden nicht, wie es anfangs bestimmt wurde, abzuwarten, bis der Nationalfonds 21/2 Millionen Rubel beträgt, sondern schon früher kaufen zu dürfen; dabei haben wir auch keine Bedingungen für die juridische Grundlage des Kaufes, die sogen. Garantien eingeschlossen. Dieser Beschluss hat uns Nutzen gebracht, da er uns die Möglichkeit bot, einige wichtige Institutionen in Palästina ins Leben zu rufen. Nun behauptet man, der Nationalfonds könne nicht auf unsicherer Grundlage Boden kaufen, und darum will man bei dieser Gelegenheit schon auf den ersten Beschluss in seinen beiden Teilen zurückkommen. Das ist aber ein gefährliches Extrem. Je mehr der Nationalfonds in Palästina arbeitet, desto stärker und populärer wird diese Institution in den Augen des Volkes, welches nach den Taten urteilt. Ausserdem können wir mit den nötigen Vorarbeiten in Palästina nicht zu lange zögern. Deshalb müssen wir bei dem Beschlüsse bleiben, dass der Nationalfonds das Recht hat, früher Boden zu kaufen, bevor er eine gewisse Höhe beträgt. Was die Rücksicht auf die Sicherheit betrifft, gebe ich zu, müssen wir gewisse Massregeln treffen. Es scheint mir aber, dass wir genug Sicherheit schaffen, wenn wir vielleicht sagen: „Der Nationalfonds hat das Recht, in Palästina Ländereien zu kaufen auf dem nach dem Ermessen der Leitung rechtlichen W e g e." Die Leitung des Nationalfonds wird jeden Fall beraten, den entsprechenden Weg ausfinden und die Verantwortlichkeit tragen. Diesen Vorschlag bitte ich dem Antrage des Herrn Dr. Leopold Kahn hinzuzufügen. (Redner schliesst seine Rede in russischer Sprache.) Präsident: Der Antrag Dr. Leopold Kahn-Tschlen o w würde nun lauten: „Der VII. Zionistenkongress beschliesst, dass für Rechnung des jüdischen Nationalfonds insolange keine Bodenankaufe zu machen sind, als sie nicht auf sicherer rechtlicher Grundlage geschehen können. Ueber das Vorhandensein dieser Grundlage hat die Lei-

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