Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 7 (1905) Basel, 27. Juli bis 2. August 1905
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 242 (sequence 240)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 242 — Dr. Hermann Rosenthal, Bibliothekar in New York, Herr Littman Rosenthal., Herr S u c h o w o 1 s k y - Bialystok, Herr Dr. Gast er¬ London, Herr Dr. K o r k i s - Lemberg und meine Wenigkeit angehören, folgenden Antrag: „Der VII. Zionistenkongress beschliesst, eine jüdische Nationalbibliothek zu begründen, möglichst im Anschluss und als Fortsetzung der von Joseph Chasanowicz in Jerusalem begründeten und von der Jerusalemer Bne-Berith-Loge verwalteten Bibliothek Midrasch Abarbanell. Der Nationalfond soll der alleinige Besitzer der Nationalbibliothek sein; doch solides gestattet sein, solange die Uebertragüng auf den Nationalfonds noch nicht möglich ist, eine Uebergangsform in zionistisch-rechtlicher Form zu finden. Es wird zur Ausführung dieses Beschlusses eine Kommission ernannt, bestehend aus der Palästinakommission, sowie zwei weiteren fachmännischen Mitgliedern, nämlich den Bibliothekaren Dr. Hermann R o s e n t h al - New York und Dr. Heinrich L o e w e - Berlin. Ferner wird Herr Dr. Chasanow i c z ohne Sitz und Stimme dieser Kommission als Ehrenmitglied beigegeben. Der Zionistenkongress als der Inhaber des Nationalfonds beauftragt diese Kommission mit der Verwaltung und Ausgestaltung der jüdischen Nationalbibliothek. Die Kommission erhält Vollmacht, sich mit anderen jüdischen Kulturorganisationen ins Einvernehmen zu setzen, um mit ihnen die Verwaltung und Erweiterung der Nationalbibliothek durchzuführen. Sie hat Vollmacht, Beiträge zu diesem Zwecke von anderen Organisationen und Einzelpersonen in Empfang zu nehmen und die Verwaltung auf eine gemeinsame Basis zu stellen. Das ausschliessliche Eigentumsrecht des Nationalfonds darf dadurch in keiner Weise angetastet werden. Der Zionistenkongress bewilligt der Bibliothekskommission zu dieser Unternehmung ein festes jährliches Budget, das für die beiden nächsten Jahre mit je 4000 Franken angesetzt wird. Das Kuratorium stellt die leitenden Grundsätze fest, nach denen die Anschaffung von Büchern erfolgen soll und macht ausserdem Sammelstellen namhaft, die in verschiedenen Ländern-Bücher- und Geldspenden entgegennehmen. Der Zionistenkongress schafft die Einrichtung der Ehrenpflichtexemplare, indem er es als Ehrenpflicht voraussetzt, dass von allen jüdischen Schriftstellern, Druckern, Verlegern, Vereinen usw. je ein Exemplar jedes Druckerzeugnisses durch die zuständige Sammelstelle an die Nationalbibliothek abge-