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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1905-01-01 · 7 (1905) Basel, 27. Juli bis 2. August 1905 · p. Seite 234

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
7 (1905) Basel, 27. Juli bis 2. August 1905
Date
1905-01-01
Page
Seite 234 (sequence 232)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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— 234 — Volk den Untergang des Tempels beklagt und mit ihm den Verlust seiner Selbständigkeit und seines angestammten Heimatlandes. Der zionistischen Bewegung blieb es vorbehalten, den Traum der , Rückkehr nach Palästina, der während 2000 Jahren die in alle Winde zerstreuten Juden aufrecht erhalten hat, der Verwirklichung entgegenzuführen, und damit dem unsäglichen Judenelend wirksam zu begegnen. Eine der wichtigsten Institutionen, welche zum ersehnten Ziele führen soll, ist der Jüdische Nationalfonds, dessen einzige Aufgabe der Ankauf von Grund und Boden im Lande unserer Väter bildet. Die Mittel des Nationalfonds sollen durch freiwillige Spenden aus der gesamten Judenheit zusammengetragen werden. Die erworbenen Ländereien bleiben unveräusserliches Eigentum des jüdischen Volkes. In den bevorstehenden Trauertagen ist gewiss jeder Jude bereit, nach seinen Kräften beizutragen zur Wiedergewinnung von Erez-Israel, durch Abgabe einer Spende an den jüdischen Nationalfonds." Das Resultat dieser Sammlungen betrug 1800 Francs — ich bemerke, »dass in der Schweiz 12000 Juden leben — ein Resultat, das ich jedem in seinem Lande wünschen möchte. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Del. Dr. Leopold Kahn: Ich habe Ihnen einen sehr nützlichen Antrag zu stellen. Unser Herr Referent hat Ihnen bereits diejenige Anregung gegeben, die für die Vermehrung des Nationalfonds' dienen und welche ich Ihnen zur Beherzigung und Annahme empfehle. -Ich habe Ihnen eine weitere Resolution vorzulegen, welche einem bestehenden Beschlüsse des VI. Kongresses entgegenwirken soll. Sie haben ^- am VI. Kongresse beschlossen, dass mit Landankäufen in Palästina so bald als möglich begonnen werden soll. Bei diesem Beschluss haben wir uns nicht -gefragt, ob die rechtliche Möglichkeit dazu auch vorhanden ist. Ich habe mir im Laufe des letzten Jahres die Mühe gegeben, das türkische Recht mit Rücksicht darauf zu studieren. Einzelne Abhandlungen von mir haben Sie in unserem Organe gelesen. In den nächsten Tagen werde ich Ihnen in zwei Vorträgen die Grundzüge des türkischen Bodenrechtes in der Nussschale vorführen. Ich gestatte mir, Ihnen darüber einige Mitteilungen zu machen. (Beifall.) Sie werden sich und mir einen grossen Gefallen erweisen, wenn Sie den Beifall unterlassen und mir lieber Ihre Aufmerksamkeit zuwenden. (Beifall.) Der Nationalfonds ist als eine juristische Persönlichkeit gedacht, deren Besitzerwerb an Grund und Boden Eigentum des ganzen Volkes sein sollte und in entsprechenden kleineren Partien an Juden in Pacht, ev. Erbpacht abgegeben werden soll. Es sollen Besitz- und Genussrechte dieser einzelnen Partien des Bodens an Private übertragen, das Eigentumsrecht aber nie veräussert werden. Es würde dadurch ein Rechtsgebilde entstehen, das an die alte deutsche und italienische Lehensinstitution in ihrer ursprünglichen Form erinnern würde. Was wir aber planen, existiert bereits im türkischen Staatsleben selbst. Fast aller Boden mit äusserst geringen Ausnahmen ist Reichs- oder Wakufgut. Das Obereigentum, Rakkaba, gehört dem Beit-ulmal oder dem Wakufzwecke, während den Privaten nur Besitz- und Genussrechte, freilich in so ausgedehntem Masse eingeräumt werden, dass sie diese Rechte belasten und veräussern können. Auch sind dieselben im Wege der gesetzlichen Erbschaft übertragbar, nicht aber durch letztwillige Anordnung, beziehungsweise Testament. Das türkische Recht kennt auch die Einrichtung der moralischen Person nicht, und wenn einzelne Assoziationen, wie die Tabakregie, die Eisenbahngesellschaften, dennoch als solche ihr mobiles Vermögen verwalten und auch notwendig erforderliche Immobilien erwerben können, so sind das durchgehends Ausnahmen, die mit besonderen Gesetzen, respektive Irades des Sultans ins Leben gerufen Avurden. Sie können

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