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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1905-01-01 · 7 (1905) Basel, 27. Juli bis 2. August 1905 · p. Seite 232

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
7 (1905) Basel, 27. Juli bis 2. August 1905
Date
1905-01-01
Page
Seite 232 (sequence 230)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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— 232 — Wir schlagen daher vor, der Kongress möge beschliessen: „i. Jede Landeszentrale ist verpflichtet, ein Nationalfondsbureau einzusetzen,, welches die Aufgabe hat, in jedem Orte des Landes, wo Juden wohnen, Nationalfondskommissionen, beziehungsweise Kommissäre zu bestellen, welche für den Nationalfonds die erforderliche Arbeit zu leisten haben. (Bravo!) 2. Jeder zionistische Verein ist verpflichtet, mindestens 5 o/o der Einnahmen an Mitgliedsbeiträgen dem Nationalfonds abzuführen. (Beifall.) ' 3. Es ist Pflicht eines jeden Zionisten, sich zugunsten des Nationalfonds selbst zu besteuern, selbst die Dürftigsten sollen im Laufe eines Jahres wenigstens 1 Krone, 40 Kopeken, respektive den entsprechenden Wert in seiner Landesmünze dem Nationalfond zuwenden. 4. Alle jüdischen Zeitungen werden aufgefordert, aufklärende Artikel über den Nationalfonds zti bringen, ihre Leser zu Sammlungen für den Nationalfonds anzueifern, selbst Spenden entgegenzunehmen und sie ausweisen. 5. Die zionistischen Organisationen haben dafür zu sorgen, dass Kultusvorstände und Rabbiner bei allen rituellen Anlässen Zuwendungen für den Nationalfonds veranlassen. 6. Es ist Pflicht eines, jeden bemittelten Zionisten, in seinem Testamente den Nationalfonds zu bedenken.'' Meine Damen und Herren! Es wird vielleicht notwendig sein, dass ich über einzelne Posten noch weitere Aufklärungen gebe. Ich will die Diskussion abwarten, um dann alle Anfragen unter einem zu beantworten. Ich möchte nur vorher erklären, dass die Provisionen für die Sammlungen von 11 0/0 tatsächlich nicht richtig sind. Ich musste, um mir keinen Vorwurf zuzuziehen, alle Spesen, die wir gehabt haben, wie z. B. die nur selten wiederkehrenden Spesen für den Druck' der Nationalfondsmarken, die Legalisierung des Nationalfonds mit einem ziemlich hohen Betrage, der ebenfalls nur sporadisch ist, und verschiedene andere Spesen, mit in die normalen Spesen einrechnen. Tatsächlich aber sind die Spesen nicht grösser als im vorigen Jahre. Ich bemerke folgendes: Es lässt sich an den Spesen nichts sparen. So haben wir z. B. für Russland für den Verkauf der Marken unbedingt 5 0/0 zugestehen müssen, weil sonst die Sammler ihre Ausgaben, die Postspesen, Einlaufsbücher, Versendung an die einzelnen Käufer, die Korrespondenz, nicht bestreiten könnten. Es ist dort ein Zentralbureau, das natürlich von diesen Spesen keine andere Verwendung macht, als für den Nationalfonds, und wenn etwas übrig bleibt, wird es

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