Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 6 (1903) Basel, 23. bis 28. August 1903
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 352 (sequence 353)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3476254-3476266--2196-3478334- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 352 — § 13. Zwei volle Hundertschaften von Sehekelzalilern bilden eine Wahlgruppe. Die Einteilung der Wahlgruppen wird von der Landes-Organisation vorgenommen durch Zuweisung einer Delegierten-Anzahl, welche der Schekelzahler-Anzahl entspricht, so weit es sich um Vereine handelt, oder durch Zusammenlegung solcher Schekelzahler-Gruppen, deren Zahl 200 nicht erreicht. § 14. Die Wahl der Delegierten für den Zionisten-Kongress ist eine direkte und geheime. Die sonstigen Wahlmodalitäten bleiben den Landes-Organisationen überlassen. Diese haben jedoch mindestens drei Monate vor dem Kongresse die Bestätigung des Wahlmodus vom engeren A.-C. einzuholen. Die Verständigung über die vorgenommenen Wahlen kann nur durch die Landes-Organisation erfolgen. Die Landes- Organisation ist verpflichtet, den Gewählten eine Legitimation über die erfolgte Wahl auszustellen. § 15. Jeder Delegierte verfügt im Kongresse nur über eine Stimme. § 16- Die Delegierten-Mandate sind nicht übertragbar. § 1^. Jedes Landes-Comite führt eine eigene Liste seiner Schekelzahler, die es, ebenso wie die ISTamen der gewählten Delegierten, dem A.-C. wenigstens vier Wochen vor jedem Kongresse mitzuteilen hat. § 18- Wenigstens drei Wochen vor jedem Kongresse soll dessen Tagesordnung jedem Landes-Comite zugeschickt werden. Diese Tagesordnung muss vom Landes-Comite in die betreffende Landessprache übersetzt und den Delegierten des Landes bekanntgemacht werden. § 19. Die Berichte der ständigen Kommissionen, die dem Kongresse vorgelegt werden sollen, sollen vor dem Kongresse in hebräischer, deutscher, russischer, jüdischer, französischer, englischer Sprache (je nach Bedarf) gedruckt und den Kongress-Mitgliedern vorgelegt werden. § 20. Alljährlich hat in sämtlichen Landes-Organisationen ein Vereins-Delegiertentag, der von dem Landes-Comite einzuberufen ist, stattzufinden.