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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1903-01-01 · 6 (1903) Basel, 23. bis 28. August 1903 · p. Seite 351

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
6 (1903) Basel, 23. bis 28. August 1903
Date
1903-01-01
Page
Seite 351 (sequence 352)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476266--2195-3478333
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— 3ol — § 6- Gegen die Entscheidung des Landes-Conutes in Organisa tionsfragen steht dem betreffenden Vereine (Pistrict, Gau eto.) die Berufung an das engere A.-C. zu. § Der Verkehr der Vereine mit dem A.-C. geschieht nur im Wege der Landes- Comites und umgekehrt. III. Kongress. § 8- Der Zionisten-Kongress tagt jedes zweite Jahr an einem vom grossen A.-C. zu bestimmenden Orte. Eine frühere Einberufung &r..° Kongresses bestimmt das grosse A.-C. § 9- Aufgaben des Kongresses sind: a) Entgegennahme und Prüfung des Bechenschaf tsberiehtes des Aktions-Comit es (x^.-C.); b) Ausgestaltung des zionistischen Programmes; c) Feststellung des Programmes der nächsten Verwaltungs- Periode; d) Wahl des A.-C. und sonstiger Körperschaften für die nächste Verwaltungs-Periode; e) Entgegennahme und Beratung von Petitionen und Anträgen. § 10. Die Arbeiten eines Kongresses werden nach der vom III. Kongresse beschlossenen Geschäftsordnung durchgeführt. § 11- An den Verhandlungen des Kongresses können nur die von Schekelzahlern gewählten Delegierten teilnehmen. § 12. Jeder Sehekelzahler hat das aktive Wahlrecht zum Kongresse bei erreichtem 18. und das passive bei erreichtem 24. Lebensjahre. Die Wahlen sind mindestens vier Wochen vor Beginn des Kongresses möglichst an ein und demselben Tage in der ganzen Welt vorzunehmen. Bei Verhinderung eines Gewählten ist bis zum Beginne des Kongresses eine Ersatzwahl zulässig. Die Vereine werden ermächtigt, zur Vermeidung von Unzuträglichkeiten gleich beim Wahlakte für den Fall der Verhinderung der Delegierten Ersatzmänner mitzuwählen, welche gleichzeitig anzumelden sind.

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