Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 6 (1903) Basel, 23. bis 28. August 1903
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 347 (sequence 348)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 34 t — V. Geschäftsvorschriften über die Plenarsitzung. Tagesordnung. § 23. Die Tagesordnung für die erste Sitzung wird vom Aktions- Koxnitee festgestellt und vom einstweiligen Präsidenten bei Eröffnung des Kongresses verkündigt; die Tagesordnung für die folgenden Sitzungen wird vom Präsidenten festgestellt und vor dem Schlüsse jeder Sitzung für die nächste Sitzung verkündigt. Der Kongress kann ohne Debatte mit absoluter Majorität Abänderungen seiner Tagesordnung beschliessen. Eröffnung der Sitzungen. § 24. Der Präsident eröffnet die Sitzungen zur anberaumten Stunde. Es steht ihm frei, vor Uebergang zur Tagesordnung Mitteilungen zu machen und Schriftstücke zur Verlesung zu bringen. § 25.. Die Plenarsitzungen des Kongresses sind öffentlich. Protokolle. § 26. Ueber jede Sitzung ist durch die hierzu bestellten Funktionäre ein Protokoll zu führen, welches die in Verhandlung genommenen Gegenstände, alle gestellten Anträge mit den Namen der Antragsteller, die wörtliche Fassung der zur Abstimmung gebrachten Fragen, das Ergebnis der Abstimmungen und die gefassten Beschlüsse zu enthalten hat. Stenographische Berichte. § 27. Ueber die Sitzungen werden stenographische Berichte durch dns hierzu bestellte stenographische Bureau verfasst und durch den Druck veröffentlicht. Redeordnung. § 28. Die Verhandlung wird in deutscher Sprache geführt. Es steht den Delegierten frei, sich in ihren Reden auch der hebräischen, russischen, englischen und französischen Sprache zu bedienen, doch werden solche Ausführungen durch die Schriftführer nicht wörtlich, sondern nur auszugsweise verdolmetscht. Kein Redner darf sprechen, ohne vorher das Wort vom Präsidenten erhalten zu haben. Will der Präsident sich als Redner an der Debatte beteiligen, so muss er den Vorsitz abtreten. Die Redner sprechen von der Tribüne aus. § 29.^ Die Redner werden in der Reihenfolge der Anmeldungen angehölt. Jedem Redner steht es frei, sobald er zum Worte gelangt ist, seine Stelle in der Reihenfolge der Anmeldungen mit der eines später angemeldeten Redners zu vertauschen oder einem anderen Delegierten sein Recht abzutreten. Kein Delegierter darf mehr als zweimal zu demselben Gegenstande sprechen. Wer, zur Rede aufgefordert, nicht anwesend ist, verliert das Wort