Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 6 (1903) Basel, 23. bis 28. August 1903
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 321 (sequence 322)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 321 — durchgelesen hatten, dahin entscheiden, dass man dabei offenbar an Anträge und Resolutionen privater Personen gedacht hat. Das drücken wir nun ausdrücklich aus. Ausserdem mussten wir den Passus insoferne ändern, als er in Widerspruch stand zu dem § 18. Dort ist nämlich bestimmt, dass die Tagesordnung „wenigstens 3 Wochen vor jedem Kongresse" jedem Landeskomitee zugeschickt werden muss. Die Vorlagen des Kongresses sollen 3 Monate vorher geschehen. Wenn also tatsächlich damit die Anträge des A.-C. hätten getroffen werden sollen, so wäre zwischen den beiden Zeitbestimmungen ein Widerspruch entstanden. Wir haben daher die Resolution dahin geändert, dass wir statt des Wortes „Vorlagen" die Worte: „Anträge und Resolutionen"' setzen und ebenso im letzten Satze wieder statt: „die Dringlichkeit der Vorlage"' sagen: „die Dringlichkeit der Anträge und Resolutionen." Zu § 25 war die Streichung des ganzen ersten Satzes notwendig und zwar lediglich, weil er nur eine Wiederholung des § 7 ist. Im übrigen widersprach § 25 auch § 8 zum Teil, und infolgedessen ist der Rest folgendermassen gefasst worden: „Zur Bildung einer neuen Landesorganisation (Eederation) ist es notwendig, dass wenigstens 50 Vereine mit einer Gesamtzahl von mindestens 5000 Schekelzahlern sich zusammenschliessen und dass das grosse A.-C. nach Aeusserung der A.-C.-Mitglieder mit Zweidrittelmehrheit die Neubildung genehmigt." Wir sind dazu durch folgende Erwägungen gekommen: Bisher lautete der Paragraph so, dass das kleine A.-C. eine neue Eederation genehmigen konnte, dass aber die A.-C.-Mitglieder des betreffenden Landes ein Vetorecht hatten. Nun werden wahrscheinlich neue Eederationen immer nur dann entstehen, wenn ein Widerspruch mit der alten Eederation und den alten A.-C.-Mitgliedern besteht. Wir glaubten daher im Interesse der Bewegung ein solches Hemmnis nicht bestehen lassen zu dürfen. Andererseits waren wir der Meinung, dass die Bestimmung nicht gegen die alten A.-C.-Mitglieder ausgebeutet, werden dürfe und ebensowenig gegen die bestehende Organisation. Das wäre unserer Meinung nach von den schwerwiegendsten Folgen begleitet gewesen und darum haben wir im Interesse der Einigkeit der Bewegung den ganzen komplizierten Apparat gestrichen. Wir haben auch geglaubt, unserer Fassung alle denkbaren Kautelen gegeben zu haben, denn wo wirklich zwei Drittel des grossen A.-C. der Meinung sind, dass eine neue Federation eine wirkliche Lebensbedingung des Landes ist, dort muss die Federation gegründet wrerden, dort wäre das Unterlassen dieser ISTeugründung und das A7erhindern derselben tatsächlich eine Ungerechtigkeit gegenüber der bestehenden neuen Organisation. Ich muss noch etwas beifügen. Zu § 23 war ein Antrag gestellt worden, der mit 5 gegen 5 Stimmen abgelehnt worden ist, wobei 21