Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 6 (1903) Basel, 23. bis 28. August 1903
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 320 (sequence 321)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 99% known words query
- IRI
…/3476254-3476266--2164-3478302- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
jenes Programm, welches das A.-C. ihr vorlegen wollte. Wir aber waren der Meinung, dass die Aufgaben der Jahreskonferenz ebenfalls festgelegt werden sollten, und dass ausserdem bezüglich der Kompetenz der Jahreskonferenz insoferne ein Beschluss nötig wäre, als festgestellt werden müsste, wer für die Beschlüsse eigentlich die Verantwortung trägt. Wollen Sie sich vor Augen' führen, dass die Jahreskonferenz als solche bisher eigentlich souverän war, d. h. die dort gefassten Beschlüsse wurden durch alle diejenigen gedeckt, welche der Jahreskonferenz angehörten, nicht durch das A.-C. Nun liegt die Sache so, dass eine Verantwortlichkeit dieser Jahreskonferenz gegenüber dem Kongresse nicht bestand, wohl aber hatte das A.-C. eine solche gegenüber dem A.-C. Wir glaubten daher ausdrücklich erklären zu sollen, dass für alle von der Jahreskonferenz gefassten Beschlüsse das A.-C. dem Kongresse verantwortlich ist und um dies zum Ausdruck zu bringen, mussten wir selbstverständlich feststellen, dass die Jahreskonferenz als solche mit ihren Beschlüssen gegenüber dem A.-C. nur beratende Kraft habe, weil sonst das A.-C. nicht die Verantwortung hätte tragen können. Seien Sie sich, meine Herrschaften, also darüber klar, dass wir nicht etwa, wie es auf den ersten Blick scheint, die Rechte des A.-C. gegenüber der Jahreskonferenz erhöht haben, sondern dass wir lediglieh eine Verantwortlichkeit des A.-C. gegenüber dem Kongresse, der nach der Jahreskonferenz zusammentritt, ausdrücklich stabilisiert haben. Ich glaube, in diesem Punkte klar gewesen zu seim § 21 lautet demnach in seiner Ziffer 3: „Das Direktorium und der Manager der Bank." Aufgaben der Jahreskonferenz sind: a) Entgegennahme und Prüfung des Rechenschaftsberichtes des Aktionskomitees, b) Berichte der Vorsitzenden der Landeskoniitees der Bank und der ständigen Kommissionen' — zu diesen „ständigen Kommissionen" gehören., wie ich ausdrücklich zu Protokoll bemerke, nach der Ansicht des Organisationsausschusses, auch sämtliche Vorsitzenden der ständigen Kulturkommissionen der einzelnen Landesorganisationen, c) Beratung über aktuelle Fragen. Die Beschlüsse der Jahreskonferenz sind nur beratender ISFatur." Dann ist noch eingefügt worden unter Weglassung der Worte: „wie bis jetzt" und des ganzen letzten Satzes als letzter Absatz: „Das Schekel- und Rechenschaftsberiehtsjahr endet am 30. Juni/1 Zu § 24 ist die Resolution geändert worden, welche der vorige Kongress beschlossen hat. Es heisst in dieser Resolution: „Vorlagen, welche dem Kongresse vorgelegt werden sollen, müssen mindestens 3 Monate vor Zusammentritt des Kongresses den verschiedenen Landes- Organisationen übersandt werden." Was sind das nun für Vorlagen? Sind das Vorlagen, welche das A.-C. vorlegt oder sind das Vorlagen, Anträge privater Personen? Wir mussten uns, nachdem wir das Protokoll des vorigen Kongresses