Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 6 (1903) Basel, 23. bis 28. August 1903
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 319 (sequence 320)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 319 — ich gewählt bin, ist mir gleichgültig. Ich bin aber in London, Paris n. s. w. gewählt. Dort sind viele Leute, die gern zum Kongress gehen würden. Ich verzichte also auf den europäischen W'ahlsitz. Für solche Fälle ist es möglich, jemand mit der Vertretung der Wählergruppe zu beauftragen. ' Zu § 13 schien uns eine Abänderung notwendig. Bisher enthielt dieser Paragraph die Bestimmung: „Die Wahlgruppen sind Flundertschaften." Unsere Bewegung schwillt so kolossal an, dass wir, wenn wir in diesem Grade weiterwachsen, auf dem nächsten Kongress 3—4000 Delegierte haben werden. Mit einer solchen Masse von Menschen kann man. unmöglich verhandeln. Schon heuer hat sich herausgestellt, dass die Zahl der Delegierten zu gross war. Wir müssen also eine gewisse Einschränkung vornehmen. Es ist allerdings zweifellos, dass dabei die westlichen und amerikanischen Juden sehr zu kurz kommen werden; denn in Russland, Rumänien, überhaupt im Osten sind die breiten Massen für den Zionismus und infolgedessen werden die Leute, die gewählt werden wollen, immer gewählt werden können. In Westeuropa und Amerika ist dies schwieriger. Nichtsdestoweniger haben die*Herren, die aus den westlichen Ländern gewählt wurden, erklärt, dass sie mit Rücksicht auf die Erfordernisse der Bewegung ein Opfer bringen wollen. Infolgedessen schlagen wir Ihnen vor, dass die Wahlgruppen nicht mehr Hundertschaften,'sondern Zweihundertschaften sein sollen. (Ruf: 300!) Ich referiere vorläufig nur. Wenn Sie einen anderen Vorschlag haben, bringen Sie dies zur Debatte. Wir schlagen also folgenden Text vor: „Zwei volle Hundertschaften von Schekelzahlern bilden eine Wahlgruppe" und am Schlüsse statt; „deren Zahl 100 nicht erreicht" die Fassung: „deren Zahl 200 nicht erreicht." § 17 musste abgeändert werden, weil er mit § 18 in Widerspruch stand. Es ist dort gesagt worden, dass die Schekelzahlerliste wenigstens 4 Wochen vor jedem Kongress mitzuteilen sei. Xun soll die Wahl 4. Wochen vor dem Kongress vorgenommen werden. Darum haben wir :,j3 Wochen"' eingesetzt. In § 21 ist eine kleine Aenderang vorgenommen worden. Es heisst nämlich dort: „In dem Jahre, in welchem'der grosse Kongress ausfällt" u. s. wr. Hier ist das Wort „grosse" gestrichen worden, denn .andere als „grosse" Kongresse gibt es nicht. Weiter heisst es unter Punkt 3 des § 21 gegenwärtig: „Das -Direktorium und der Manager der Bank, jedoch nur mit beratender Stimme." Hier sind die Worte: „jedoch nur mit beratender Stimme'* zur Streichung beantragt weil gleich nachher der diesbezügliche allgemeine Passus geändert worden ist. Es war bisher über die Aufgaben der Jahreskonferenz im Statute überhaupt nichts gesagt. Darnach hatte die Jahreskonferenz nur