Mannheim
Compact Memory

Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1903-01-01 · 6 (1903) Basel, 23. bis 28. August 1903 · p. Seite 276

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
6 (1903) Basel, 23. bis 28. August 1903
Date
1903-01-01
Page
Seite 276 (sequence 277)
Language
German, English, Hebrew
Belongs to
journal volume
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3476254-3476266--2120-3478258
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Del. Dr. Bryck: Nach dem, was ich heute gelesen habe, ist speziell im Kanton Basel-Land keine Genehmigung von Seiten der Behörde notwendig. Ich habe auch gehört, dass keine Steuerabgabe hier notwendig ist. Es würde daher schon aus diesem Grunde eine Stiftung unter dem Schutzd des Kantons Basel vollständig in Ordnung sein. Wir könnten uns aber auch unter österreichischem Schutz begeben. In Oesterreich gibt es ein Gesetz über Stiftungen, nach weichem man eine Stiftungsurkunde hinterlegt, die genehmigt wird. Die Stiftung ist unter die Verwaltung von Kuratoren gestellt, welche dann öffentliche Rechnung zu legen haben, die von der Stiftungsbehörde, gewöhnlich der Statthalterei, geprüft wird. Sei dem wie immer, wir finden leicht einen gesetzlichen Schutz in welchem Staate immer. Wir brauchen nicht vorsichtig zu sein. Das Vermögen wird immer intakt bleiben. Es kann jeder diesem Vermögen zuwenden, welchen Betrag er immer will, ob die Stiftung sich in Basel oder in Wien befindet. Ich stelle daher den formellen Antrag, dass der Kongress die Nationalfondskommission beauftrage, sie möge einen Bericht ausarbeiten auf Grundlage der Gesetze über Stiftungen und dass keineswegs darauf eingegangen werden möge, zum Scheine Aktiengesellschaften zu gründen. Es kommt mir das so vor, wie bei uns Juden an Passah Chomez verkauft wird. Das ist auch ein Kaufvertrag, wo der, der verkauft, nicht verkauft, und der, der kauft, nicht kauft. Das sollen wir hier nicht machen, denn wir haben in dem Institute der Stiftung einen genügenden Schutz. Was die Stiftung betrifft, so bin ich dafür, dass die Kuratoren ernannt werden mögen, meinetwegen in Basel, erstens aus den Delegierten der Schweiz, insoferne sie das Schweizer Heimatsrecht haben, verstärkt durch Mitglieder des A.-C. Da das A.-C. ohnehin dem Kongresse untersteht, so hätten wir unbeschadet der staatlichen Oberaufsicht eine geordnete, geregelte, gesicherte, billige Verwaltung. Wäre dies Oesterreich, so müsste dies mutatis mutandis geändert werden. Ich möchte aber noch einen zweiten Antrag bezüglich des Beginnes stellen. Zunächst kann nicht begonnen werden mit der Tätigkeit des Nationalfonds, mit der passiven Tätigkeit, denn die aktive ist die Besteuerung, bis nicht die Legalisierung erfolgt ist, weil wir weder ein Klagerecht noch sonst etwas haben. Die erste Tätigkeit sei aber die Gründung eine_s Nationalhauses in Basel. So gut wir serbische Tabaklose als Gründungskapital haben, mindestens so sicher ist das Kapital angelegt in einer Realität in Basel. Es wäre das ein ewiges Denkzeichen der Dankbarkeit des jüdischen Volkes, wenn wir einen Palast aus diesem Fonds in Basel erbauen würden. (Beifall.) Vizepräs. Dr. Nordau: Der Herr Del. Dr. Pasmanik stellt folgenden Antrag: „Ich beantrage, die Redezeit über die Nationalfondsfrage auf 5 Minuten zu beschränken.4 Del. Dr. Kofian-Bernstein (übersetzt den Antrag ins Russische). Vizepräs. Dr. Nordau: Ich ersuche jene Heren, welche diesen Antrag annehmen, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen. Der Kongress hat somit bestimmt dass jeder Redner zum Nationalfonds nur 5 Minuten zur Verfügung hat. Del. Dr. J. W. Marmorek (mit Beifall begrüsst): Ich bedaure, dass ich in dieser Debatte vor einem kaum halb gefüllten Saale spreche (Sehlrichtig), weil ich hier nicht bloss meine Ansicht wiederzugeben habe^ sondern zu berichten habe über einiges, was bei den Beratungen der Kommission, welcher ich angehöre, vorgefallen ist. Die Kommission hat sich

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.