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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1903-01-01 · 6 (1903) Basel, 23. bis 28. August 1903 · p. Seite 262

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
6 (1903) Basel, 23. bis 28. August 1903
Date
1903-01-01
Page
Seite 262 (sequence 263)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476266--2106-3478244
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— 262 — und zwar -— wie ieli ausdrücklich hervorhebe — nicht ans juristischen Gründen, nicht weil sie etwa mit der juristischen Form nicht einverstanden wären, sondern aus dem Grunde, weil sie glauben, man werde in einigen Monaten vielleicht über bestimmte Fragen des Sitzes, des Namens usw. mehr Klarheit haben. Es ist klar, dass man, wenn man vielleicht nach einigen Monaten zu der Ueberzeugung gelangte, den Sitz besser nicht in England zu haben, ein ganz anderes Statut ausarbeiten müsste. Allgemeine zionistische Gründe also waren es, welche die russischen Vertreter veranlassten, uns zu ersuchen, jetzt mit der Legalisierung überhaupt nicht vorzugehen, sondern zu warten. Ich will hierbei bemerken, dass, als wir diesen Beschluss fassten, von Ostafrika überhaupt noch kein Wort gesprochen wurde, damit Sie nicht glauben, wir hätten aus diesem Grunde die Sache verschoben. Wir beantragen Ihnen darum, dass Sie heute dem berechtigten Wunsche der russischen Mitglieder entgegenkommen und den Entwurf nicht erledigen sollen; dagegen empfehlen wir Ihnen, sich im Prinzip über zwei Dinge zu einigen: 1. Den Zweck des Nationalfonds; 2. Wann der Nationalfonds Land zu kaufen beginnen soll. Es ist hier unter Ihnen ein gedruckter Antrag der Nationalfonds- Kommission verteilt worden. Punkt 1 desselben lautet (liest) : „Die Festsetzung des Statuts des Nationalfonds wird der nächsten Jahreskonferenz überlassen. Jedoch soll der Kongress definitiv den Zweck und den Zeitpunkt des Beginnens der Tätigkeit des Nationalfonds bestimmen." Dasselbe, was wir bisher ausgeführt haben. Auf die Details sollen wir jetzt nicht eingehen. Der „kleine Kongress" soll sie erledigen. Dagegen sollen wir uns über den Zweck und den Zeitpunkt des Beginnes der Tätigkeit einigen. Der Punkt 2 lautet (liest) : „Der Zweck des Nationalfonds soll folgender sein: In Palästina und den Nachbar] anden Bau-, Acker- und Gartenland, wie auch Waldungen und Grundstücke jeder Art anzukaufen oder zu verkaufen, das gekaufte Land bebauen oder bearbeiten zu lassen oder auch an Juden mit Ausschluss der Afterpaeht zu verpachten, alle möglichen oder denkbaren Unternehmungen, welche diesem Zwecke dienen, zu begründen oder zu fördern, zur Erhaltung oder Erwerbung des Besitzstandes Verträge jeder Art zur Förderung dieses Zweckes zu schliessen, sowie zur Entwicklung dieses Zweckes mit industriellen oder finanziellen Unternehmungen sowie mit Regierungen oder Behörden in Verbindung zu treten." Sie sehen, dass wir den Satz „In Palästina und den Nachbarlanden" gewählt haben und also sagen": nicht in Palästina allein, sondern anch in den Nachbarländern. Hierzu bemerke ich, dass wir unter

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