Mannheim
Compact Memory

Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1903-01-01 · 6 (1903) Basel, 23. bis 28. August 1903 · p. Seite 261

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
6 (1903) Basel, 23. bis 28. August 1903
Date
1903-01-01
Page
Seite 261 (sequence 262)
Language
German, English, Hebrew
Belongs to
journal volume
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3476254-3476266--2105-3478243
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

— 261 — solle, welche Form man dem Fonds dort geben solle. Es ist klar, dass wir liiebei die englischen Gesetze ins Auge fassen mnssten. Wir haben den prinzipiellen Beschluss gefasst, die juristische Form zu wählen, die uns am meisten Freiheit gibt, d. h. selbst zu verwalten ohne Einmischimg der englischen Behörden. Ich ging daraufhin nach London und, konferierte mit englischen Anwälten und Konsuln. Die Meinung der Anwälte war,, dass man die Form einer Share — einer Aktiengesellschaft wählen müsse in dem Sinne, dass wir sagen: der Nationalfonds ist eine Aktiengesellschaft, Inhaber der Aktien sind aber nur diejenigen, die Inhabershares der „Jüdischen Kolonialbank" besitzen. Nach aussen ist es eine Aktiengesellschaft, aber eine Aktie kann nur ein Mitglied des Auf sieht srates der jüdischen Bank oder ein Mitglied des A.-C. erwerben. iSTun besteht bekanntlich zwischen den Inhabern der Gründershares ein Vertrag und wir haben beschlossen, dass in diesen Vertrag die Bestimmung hineinkommen solle, dass diese Aktionäre sich den Beschlüssen des Kongresses fügen müssen. Auf diese Weise würden wir etwas Aehnliches erreichen, wie bei dem xiufsichtsrate der I. 0. T., wo die Mitglieder des Aufsichtsrates formell zwar Aktionäre sind, materiell aber nicht im eigenen Namen, sondern im Namen des Kongresses, Treuhändler, die in dessen Sinne arbeiten und handeln müssen. Wir haben uns ferner gesagt: Für die Verwaltung des Nationalfonds müssen wir zwei Behörden haben, das kleine Aktions-Comite als Aufsichtsrat, als zweite Behörde ein Direktorium. Das A.-C. soll das Land kaufen, das Direktorium es verwalten. Um Land zu kaufen muss die Behörde wegen der schnellen Verständigung an einem Orte sein. Es kann plötzlich die telegraphische Nachricht kommen, es sei unter günstigen Bedingungen gerade Land zu haben und da wäre es sehr schwerfällig, wenn die einzelnen Mitglieder sich erst unter einander in Verbindung setzen müssten. Für die Verwaltung kommen lokale Verhältnisse nicht in Betracht, sondern die Fähigkeit der Betreffenden. Es sollen also nach unserem Vorschlage die Mitglieder des Direktoriums volkswirtschaftlich, technisch und juristisch gebildete Leute sein, mögen sie auch nicht Mitglieder des A.-C. sein. Wir wollen ein Fachmännerdirektorium. Das waren die Grundzüge unseres Vorschlages. An der Hand dieser Grundzüge habe ich einen detaillierten Entwurf ausgearbeitet, der in der letzten Nummer der „Welt" publiziert worden ist und Ihnen auch vorliegt.. In der Zwischenzeit fanden in Basel wieder zwei Sitzungen der Nationalfonds-Kommission statt und endlich gelang es uns nach vielen Mühen, sämtliche Mitglieder hier zu vereinigen. Hiebei vertraten die russischen Mitglieder der Nalionalfonds- Kommission die Ansicht, man solle jetzt überhaupt nichts beschliessen,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.