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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1903-01-01 · 6 (1903) Basel, 23. bis 28. August 1903 · p. Seite 263

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
6 (1903) Basel, 23. bis 28. August 1903
Date
1903-01-01
Page
Seite 263 (sequence 264)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476266--2107-3478245
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— 263 — „Nachbarländern" nicht Länder wie Ostafrika oder ähnliche verstehen, sondern die Palästina direkt benachbarten, wie El-Arisch, oder andere, Iclv betone das, damit kein Missverständnis bestehe. Dann sagen wir nicht nur „Bauland", sondern auch Acker- und Gartenland, Waldungen, Bergwerke usw., alles, was damit in Verbindung steht. Wir sagen weiter: „anzukaufen oder zu verkaufen". Mancher wird sagen: warum verkaufen? Dieses Wort steht einfach aus einem praktischen juristischen Grunde da. Stellen wir uns vor, wir haben ein Stück Land, dann hat neben uns ein Fremder ein Stück Land, dann kommen wieder wir. Nun sagen „wir: es ist für uns von Interesse, ein Stück Land zu verkaufen, um ein besseres zu kaufen und daher müssen wir im Statute die,Bestimmung haben, unter Umständen Land auch verkaufen zu dürfen, wenn hierzu praktische Verhältnisse vorliegen. Das hat nicht den Sinn, dass wir mit Land handeln wollen, sondern nur den, dass wir im gegebenen Falle das juristische Becht haben sollen, das Land zu' verkaufen, etwa um zur Abrundung eines Territoriums ein anderes zu bekommen. Weiter: „Das gekaufte Land bebauen oder bearbeiten zu lassen oder auch an Juden mit Ausschluss der Afterpacht zu verpachten". Das heisst, der ISTationalfonds kann das Land entweder selbst bebauen oder er kann es verpachten, aber nur an Juden. Aber damit der jüdische Pächter es nicht an Dritte weiterverpachtet, sondern es selbst verwaltet, sagen wir: mit Ausschluss der Afterpacht. Wir wollen nicht einzelne Unternehmer haben, die selbst nichts arbeiten und den Gewinn einsacken. Diejenigen, die das Land bearbeiten, sollen auch den Gewinn einheimsen. Wir sagen weiter: „Alle möglichen oder denkbaren Unternehmungen, welche diesem Zwecke dienen, zu begründen oder zu fördern/* Es genügt nicht allein, Land zu kaufen und z. B. Wein zu bauen, wir müssen den Wein auch verkaufen. Das wollen wir nun selbst besorgen und uns nicht eines Dritten bedienen. Oder wir bauen Biibe für Zucker. Da sollen wir auch imstande sein, das auszubeuten, ohne dass wir nur das Instrument eines Dritten sind, der uns ausbeutet und sagt, ich zahle dir den niedrigsten Preis. Es ist nicht gesagt, dass wir das machen m ü s s e n, sondern nur, dass wir es können, dass wir das Land nicht bloss bebauen, sondern selbst den Ertrag, die Produkte verkaufen können. Das soll aber keine Pflicht, sondern nur ein Becht sein, das uns eingeräumt ist. Was den Punkt 3 über den Beginn der Tätigkeit betrifft, so haben wir in erster Linie den Beschluss des letzten Kongresses aufgenommen, dass Land erst dann gekauft werden soll, wenn 5 Millionen Francs im ISTationalfonds enthalten sind. Nun hat aber die Minsker Konferenz beschlossen, dass Land sofort gekauft werden soll und wir müssen folgen, wir müssen uns dem Willen der gross!en Masse des jüdischen Volkes fügen. Es wurde daher gesagt, dass Land auch sofort gekauft werden

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