Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 6 (1903) Basel, 23. bis 28. August 1903
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 187 (sequence 188)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 187 — behagliche Existenz für grosse Mengen von- Handwerkern, die von dem Ueberschuss unserer Bauern leben, während sie ihnen mit ihrer Handfertigkeit dienen; dann schaffen wir gleichzeitig zahlreiche Städte, in denen auch wieder städtische Elemente Platz und Lebensluft finden; denn das ist das tiefste Geheimnis, das meine wirtschaftswissenschaftliehen Studien erkannt haben: d a s s Bauern schaffen ninss, wer Städte schaffen will! (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Der dritte Hauptgesichtspunkt unserer Kolonisation ist der, dass das Land durchaus und für alle Zeit im Eigentum der Gesamtheit stehen und bleiben muss. (Stürmischer Beifall und Händeklatsehen.) „Mein ist das Land," spricht der Herr, „und mir sollt ihr es verwalten/' Wir müssen im modernen Gewände die uralten Agrargesetze Israels wieder herstellen, die das Land für ewige Zeit dem Geschlecht oder der Dorfgenossenschaft zuwiesen, die es ihrerseits auch nur als Lehen des Gesamtvolkes besassen. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Die antike Welt kannte kein anderes Mittel, jene Gleichheit des Grundbesitzes zu erhalten, die sie mit voller Klarheit als die einzig mögliche Grundlage eines gesunden Volkstums erkannte, als die Zurückgabe jedes verkauften oder verpfändeten Bodenstückes an die Erben nach einer bestimmten Zeit : das Halljahr oder Jubeljahr. Daran, dass sich die ."Rückgabe nichtdurchführen Hess, weil die Macht der Grossgrundbesitzer stark genug wurde, um die Durchführung des Gesetzes zu verhindern, daran allein ist Israel zu Grunde gegangen wie Sparta und Born; das ist die letzte Ursache aller der Leiden Ahasvers. Dieses Unheil haben wir zu verhüten, und eine zweitausendjährige Geschichte hat uns das Mittel dazu, ein besseres Mittel als das Jubeljahr, an die Hand gegeben. Die einzelnen Kolonien besitzen ihr Land zur gesamten Hand unter dem Obereigentum des Volksganzen; und jeder einzelne Kolonist ist nur Erbpächter seiner Genossenschaft gegen einen festen Canon, der nicht gesteigert werden darf; er ist unkündbar, so lange er seinen staatlichen Verpflichtungen gegen das Volk, seinen wirtschaftlichen und kommunalen Verpflichtungen gegen seine Gemeinde nachkommt. Diese Form des Besitzes, unvollkommen verwirklicht in allen alten Volksrechten, gewährt alle Vorteile des eigentlichen Bodeneigentums und ist frei von seinen schweren Fehlern. Sie gibt die volle Sicherheit des Besitzes, sie gibt das volle Iieimatsgeftibi und jene unlösbare Verwurzelung mit Boden und Acker, die den Bauer sein Feld pflegen und lieben lässt mit allen Kräften; aber sie sehliesst aus die Verschuldung des Bodens, die in allen Ländern des römischen Bechtes dem Bauern die Früchte seines Fleisscs nimmt, um sie der Grundrente in den Schoss zu werfen, sie sehliesst ferner aus die Zersplitterung des Feldlandus hier und die Anhäufung dort, die die Dorfgemeinde feindlich spaltet in eine Aristokratie und in ein Proletariat und damit jene Interessengemeinschaft vernichtet, die allein nach dem Zeugnis der Weltgeschichte un-