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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1901-01-01 · 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901 · p. Seite 449

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
Date
1901-01-01
Page
Seite 449 (sequence 449)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476264--1823-3477960
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449 V. Geschäftsvorschriften über die Plenarsitzung. T a g e s o r d n u n g. § 23. Die Tagesordnung für die' erste Sitzimg wird vom Aetions-Comite festgestellt und vom einstweiligen Präsidenten bei Eröffnung des Congresses verkündigt; die Tagesordnung für die folgenden Sitzungen wird vom Präsidenten festgestellt und vor dem Schlüsse jeder Sitzung für die nächste Sitzung verkündigt. Der Congress kann ohne Debatte mit absoluter Majorität Abänderungen seiner Tagesordnung beschliessen. Eröffnung der Sitzungen. § 24. Der Präsident eröffnet die Sitzungen zur anberaumt m Stunde. Es steht ihm frei, vor Uebergang zur Tagesordnung Mittheilungen zu machen und Schriftstücke zur Verlesung zu bringen. § 25. Die Plenarsitzungen des Congresses sind öffentlich. Protokolle. § 26. lieber jede Sitzung ist durch die hierzu bestellten Functionäre ein Protokoll zu führen, welches die in Verhandlung genommenen Gegenstände, alle gestellten. Anträge mit dem ISTamen der Antragsteller, die wörtliche Fassung der zur Abstimmung gebrachten Fragen, das Ergebnis der Abstimmungen und die gefassten Beschlüsse zu enthalten hat. Stenographische Berichte. § 27. Heber die Sitzungen werden stenographische Berichte durch das hierzu bestellte stenographische Bureau verfasst und durch den Druck veröffentlicht. R e d e o r d n u n g. § 28. Die Verhandlung wird in deutscher Sprache geführt. Es steht den Delegierten frei, sich in ihren Beelen auch der hebräischen, russischen, englischen und französischen Sprache zu bedienen, doch werden solche Ausführungen durch die Schriftführer nicht wörtlich, sondern nur auszugsweise verdolmetscht. Kein Redner darf sprechen, ohne vorher das Wort vom Präsidenten erhalten zu haben. Will der Präsident sich als Redner an der Debatte betheiligen, so muss er den Vorsitz abtreten. Die Redner sprechen von der Tribüne aus. § 29. Die Redner werden in der Reihenfolge der Anmeldungen angehört. Jedem Redner steht es frei, sobald er zum Worte gelangt ist, seine Stelle in der Reihenfolge der Anmeldungen mit der eines später angemeldeten Redners zu vertauschen oder einem anderen Delegierten sein Recht abzutreten. Kein Delegierter darf mehr als zweimal zu demselben Gegenstande sprechen. Wer, zur Rede aufgefordert, nicht anwesend ist, verliert das Wort. 29

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