Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 450 (sequence 450)
- Language
- German, English, Hebrew
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450 § 30. Sofortige Zulassung zum. AVorte können nur diejenigen Delegierten*verlangen, welche zur (hjschäftsordnung sprechen wollen. Persönliche Bemerkungen sind erst nach Sehluss der Debatte oder im Falle der Vertagung derselben am Schlüsse der Sitzung gestattet. § 31. Abschweifungen von der Sache ziehen den Buf des Präsidenten „Zur Sache*" nach sich. Xacli zweimaligem Hufe ,.Zur Sache"' kann der Präsident dem liedner das Wort entziehen. § 32. Sollte ein .Delegierter in seiner Hede den Anstand oder die Sitte verletzen, so kann'der Präsident die Rede unterbrechen, oder ihm auch völlig das Wort entziehen. § 33. Unmittelbar vor der Abstimmung ist die Frage zu verlesen und erforderlichenfalls durch die Schriftführer zu verdolmetschen. In der Pegel av erden die abgeänderten Anträge vor dem Ilaiipiantrage. und zwar die Aveitergehenden. vor den übrigen zur Abstimmung gebracht. Es steht aber dem Präsidenten frei, insofern er dies zur Vereinfachung und Klarstellung der Abstimmung iür zweckmässig erachtet, vorerst eine prinzipielle Frage zur Besch 1 ussl'assung zu bringen. § 34. ^acli geschlossener Borathung verkündet der Präsident, in welcher Eeihenfolge er die Fragen zur Abstimmung zu bringen gesonnen sei: eine Debatte über diese Anordnung ist unzulässig. Jeder Delegierte hat das Hecht, mehrere Mandate zu übernehmen, verfügt jedoch nur über eine Stimme im Congresso. § 35. Das Stimmrecht ist von allen Delegierten persönlich auszuüben: keinem in der Sitzung anwesenden Delegierten ist gestattet, sich der Abstimmung zu enthalten. Die Abstimmung findet durch Aufstehen und Sitzenbleiben statt. Ist das Ergebnis nach der Ansicht des Präsidenten zweifelhaft, so findet die geheime Abstimmung mittelst Stimmzettel statt. Letztere tritt auch regelmässig bei Wahlen, ein. Bei Stinimcngleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. In allen Fällen kann die Beschlussfassung ohne Aveitere Förmlichkeit mittelst Acclarnation erfolgen. § 36. Der jeAveilige Vorsitzende stimmt mit Ausnahme von Wahlen niemals mit. § 37. Jede Wahl, mit Ausnahme der des Präsidenten, Avird mit relativer Stimmenmehrheit entschieden. Die Wahl des Präsidenten erfolgt mit absoluter Majorität. Bei liesultatlosigke.it der Wahl in. Ansehung des einen, oder anderen Amtes entscheidet zAvischen je zwei. Kandidaten, Avelche die meisten. Stimmen auf sich vereinigen, res]), zwischen denjenigen Kandidaten, Avelche sämmtlich die gleiche höchste Stimmenanzahl erzielten, das durch die Hand des jeweiligen Vorsitzenden gezogene Los.