Mannheim
Compact Memory

Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1901-01-01 · 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901 · p. Seite 447

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
Date
1901-01-01
Page
Seite 447 (sequence 447)
Language
German, English, Hebrew
Belongs to
journal volume
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3476254-3476264--1821-3477958
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

447 IV. Behandlung des Rechenschaftsberichtes, der Referate, Anträge und Petitionen. B e Ii a n cl 1 n n g d er An t r ä g e. § 16. Das Actions-Comite erstattet den Rechenschaftsbericht. Zur Prüfung der Finanzgebarung wählt der Congress einen neungliedrigen Ausschuss. Bell a n d 1 u n g d er A n t r ä g e und s p e c i e 11 eines beantragten Entwurfes. § 17. a) Vor Eröffnung der Debatte über einen Antrag erhält der Antragsteller das Wort zur Begründung seines Antrages. TTmfasst der gestellte Antrag einen detaillierten Entwurf zur Abänderung oder Schaffung einer Anstalt, Einrichtung oder Vorkehrung, so hat der Congress zuvörderst zu beschliessen, ob der Entwurf in sofortige Berathung zu ziehen oder ob derselbe einem bereits gewählten oder zu wählenden Ausschüsse zuzuweisen sei. b) Der Congress kann auch beschliessen: 1. dass der beantragte Entwurf en bloc angenommen, 2. dass sofort die Specialdebatte eröffnet, 3. dass die Verhandlung vertagt, 4. dass der Uebergang zur Tagesordnung ausgesprochen werde. c) Im Falle der Zuweisung des beantragten Entwurfes an einen zu wählenden Ausschuss hat die Wahl desselben unverzüglich stattzufinden. Der Präsident bestimmt, wann der Ausschuss den ihm übertragenen Bericht zu erstatten habe. cl) Am Schlüsse der Generaldebatte ist der Antrag auf Annahme des Entwurfes en bloc oder auf Vertagung der Verhandlung oder auf Zuweisung an einen Ausschuss oder auf Uebergang zur Tagesordnung zulässig; wird ein solcher Antrag nicht gestellt oder abgelehnt, so tritt der Congress sofort in die S p e c i a 1 d e b a 11 e ein. c) Der Präsident bestimmt, welche Theile des Entwurfes bei der Specialdebatte für sich oder vereint zur Berathung oder zur Beschlussfassung kommen sollen. f) Abänderungs- und Zusatzanträge können von jedem Delegierten zu jedem einzelnen Theile, sobald die Debatte über diesen eröffnet ist, gestellt werden. g) Der Congress kann über Antrag auch noch während der Specialdebatte beschliessen, die Verhandlung zu vertagen oder den Gegenstand an einen Ausschuss zu verweisen oder über denselben mit oder ohne Motivierung zur Tagesordnung überzugehen. Antrag auf S c h 1 u s s der Debatte. § 18. Der Antrag auf Schluss kann jederzeit, aber ohne Unterbrechung eines Redners, gestellt werden und ist vom Präsidenten ohne Debatte sofort zur Abstimmung zu bringen. Im Antrage auf Schluss der Debatte ist anzugeben, ob bloss die Rednerliste geschlossen werden solle, oder ob Generalredner zu wählen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.