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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1901-01-01 · 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901 · p. Seite 384

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
Date
1901-01-01
Page
Seite 384 (sequence 384)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476264--1758-3477895
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384 wie die jetzige. Die Organe sind heute geschaffen, sie können Aufträge geben oder nicht, sie können das Ziel anstreben oder nicht. Aber was ich verlange, ist Klarheit, was ich verlange, ist, dass nicht die eine Körperschaft hinter der anderen sich versteckt; dass niemand die Verantwortung auf sich nehmen, dass nur ich dieselbe tragen soll, das thue ich nicht. (Zustimmung.) Dieser Congress ist dazu da, um die Verantwortung auf sich zu nehmen und dieselbe weiterzugeben im Wege des Auftrages. Will er es, gut, will er es nicht, auch gut, die Entscheidung werden Sie treffen. Darum ist jetzt die Ihnen vorliegende Form die, in der Sie Ihrem Willen, wenn Sie einen haben, Ausdruck geben können. Sie können, nachdem Ihnen nunmehr vom Präsidenten des Directoriums mitgetheilt worden ist, in welcher Weise man sich die zur Verfügunghaltung eines Credites denkt, darüber aussprechen, ob Sie dem A.-C, auf das Sie Einfluss haben, einen Auftrag geben, den es als Aufsichtsrath ausführt, und dass es weitergehen soll, in der Beziehung, dass es zur Erlangung von Concessionen, nicht für den Congress, der keine juristische Persönlichkeit ist, nicht für das A.-C, bei dem dasselbe der Fall ist, sondern für die Jüdische Colonialbank thätig ist. Daraus ergibt sich das Weitere. Weder ich, noch meine Collegen würden einen Auftrag mit unbestimmten Verrechnungen übernehmen, Wir waren vom ersten Augenblicke an, da wir wussten, dass man uns an dieser Ecke erwartet, um uns todtzuschlagen, wir waren vom ersten Augenblicke auf Klarheit und Sicherheit aller Verrech-, nungen bedacht, und so ist es selbstverständlich auch in einem solchen Falle. Wenn das A.-C. für die Jüdische Colonialbank weiter thätig ist, so würde es die Verwendungen, die es eventuell zu machen hat, nur in einer rechnungsmässigen Weise vornehmen und die Verrechnung führen mit der Geschäftsstelle, nämlich mit dem Directorium der Colonialbank. Der Antrag, der gestellt, worden ist, es werde aus der Mitte des Congresses jährlich eine fünfgliedrige Commission gewählt, die über die Verwendung der votierten Gelder die Controle üben soll, ist für uns nicht discutabel. Sie haben ein Comite, welches Sie einsetzen, das A.-C. Zu diesem haben Sie entweder Vertrauen oder nicht. (Beifall.) Haben Sie Ver-. trauen, so setzen Sie keinen weiteren Ausschuss ein; schon aus einem praktischen Grunde empfehle ich Ihnen das nicht, denn jeder Ausschuss ist in dem Augenblicke, wo Sie ihn eingesetzt haben, in Ihrem Vertrauen gesunken, wie ich mich beim Bank-Ausschusse überzeugen konnte. Schon aus diesem praktischen Grunde rathe ich Ihnen davon ab, ganz abgesehen davon, dass ich für meinen Theil auf so etwas nie eingehen würde. Sie haben ein A.-C. aus mehr als fünf Mitgliedern, das sind Leute, denen Sie vertrauen. Haben Sie aber Bedenken, so empfehle ich Ihnen auf das wärmste, wählen Sie andere! Jetzt glaube ich die Sache klargemacht zu haben. Ich bitte über den Antrag Farbstein zuerst abzustimmen, wobei ich aber bemerke,

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