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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1901-01-01 · 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901 · p. Seite 381

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
Date
1901-01-01
Page
Seite 381 (sequence 381)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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381 nach den Statuten darf? Geben wir ihm den Credit, mag es nun ein beschränkter oder ein unbeschränkter sein. Selbstverständlich mag eine Commission eingesetzt werden. Controle soll ja sein. Wir haben jüngst das Andenken des Dr. Pinsker gefeiert. Ich erinnere an die letzten Worte seines unsterblichen Buches. Haben Sie in Sieht, dass noch ein jüngeres Geschlecht kommt, wir haben Nachkommen und die werden über uns zu urtheilen haben. Vielleicht können wir etwas schaffen und haben t nichts geschaffen. Was werden unsere Nachkommen sagen? Liebe Brüder! Wir haben Zutrauen, wir wissen, wer Dr. Herzl in unserer Geschichte, in unserer Bewegung ist. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Nicht nur in Geldsachen, in unserer Seele, in allem haben wir zu ihm Zutrauen! Den Charter sollten wir erlangen, und wäre er in den Höhen des Himmels, wäre er in den Tiefen der Hölle oder sei es in den Schränken der Bank. Wir müssen Zutrauen haben, wir müssen die Credite gewähren. (Lebhafter Beifall.) Director Wolffsöhn (zur Geschäftsordnung) : Als Vorsitzender der Bank muss ich hier, wie ich glaube, auch meine Meinung abgeben. Ich bin der Ansicht: Das Directorium wird von dem Capital niemals etwas zu anderen Zwecken verwenden, als für die Actionäre. Ich meine damit;, dass für jede Actie der Betrag bei der Bank unantastbar sein muss. Wir haben aber jetzt eine Gelegenheit, wo wir trotzdem einen Betrag bewilligen können. Es sind nämlich Gelder bei der Bank von Subscribenten, die nicht nachgezahlt haben und auch nicht nachzahlen wollen. Diese Gelder sind, wie die Subscribenten selbst gesagt haben, für zionistische Zwecke. Aus diesen Geldern wäre ich, und ich glaube, auch das Directorium bereit, dem A.-C. einen Betrag zur Verfügung zu stellen. Wir müsen aber drei Bedingungen daran knüpfen: 1. muss der Betrag genau fixiert, die Höhe der Summe angegeben werden; 2. soll man nicht sagen: „dem A.-C. zur Verfügung gestellt", sondern „zu seiner Verfügung zu halten". Das ist ein grosser Unterschied. Wir müssen diese Gelder dem A.-C. zur Verfügung halten, sobald es in der Lage sein wird,, davon Gebrauch zu machen. Die dritte Bedingung aber ist, dass die Generalversammlung ihre Zustimmung gibt. Unter diesen Umständen wird das Directorium bereit sein, diesen Auftrag entgegenzunehmen. (Beifall.) Präsident Dr. Herzl: Es liegt ein Antrag vor, den ich vor allem zur Abstimmung bringen muss, der Antrag des Herrn Gregoire Lourier über den Antrag Farbstein einfach zur Tagesordnung überzugehenr über den Antrag, welcher den Charter in Sicht hat. ich spreche mich gegen diesen Antrag aus und bringe ihn zur Abstimmung. Diejenigen, die für den Antrag auf einfachen Uebergang zur Tagesordnung sind, d. h. dafür, dass der Congress sich damit überhaupt nicht befassen soll, wollen die Hand erheben, nachdem die- Uebersetzung erfolgt ist.

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