Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 376 (sequence 376)
- Language
- German, English, Hebrew
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376 beschliessen, was die Bank thun soll, ist überflüssig. Wir können das dem Aufsichtsratke als Resolution übergeben. Iek beantrage, dass man die Debatte schliesse olme Ankörung weiterer Redner und dass man zu weiteren eoncreten Anträgen greifen möge. Präsfdent Dr. Herzl: Ick werde diesen Antrag nickt zur Abstimmung bringen, aus dem früker bezeichneten Grunde und weil eigentlich noch wenige gesprochen haben. Del. Dr. Weitzmann: Verehrter Congress! Ich gebe zu, dass Herr Farbstein die richtige Conclusion aus der Rede des Dr. Herzl gezogen hat, und möchte dies noch formulieren. Herr Farbstein meint, dass der Congress Herr der Bank ist und bestimmen kann, was die Bank thun soll. Ich möchte dies unterstreichen. Dies ist selbstverständlich ein Standpunkt, den meine Freunde und ich theilen. Wir wünschen bloss, dass auch im Statut der Bank alles derart dargestellt sein soll, dass der Congress Herr der Bank ist. Ob e3 juristisch so formuliert ist. ist noch die Frage. Wir stehen auf dem Standpunkte, dass der Congress Herr der Bank ist und Credite z. B. für die Erreichung des Charters votieren kann. Wir müssen aber noch eine weitere Folgerung ziehen und sagen: Wenn der Congress votiert, kann er in zweifacher Weise votieren: Beschränkte oder unbeschränkte Credite. In der Resolution Farbstein ist nichts darüber gesagt. Es müsste präcisiert werden, ob dem A.-C. ein uneingeschränkter Credit votiert wird oder ein beschränkter. Noch eins! Wenn eine beschliessende Vertretung — hier der Congress — votiert, muss er auch die Mittel suchen, um eine Controle zu schaffen. Er uiuss aus seiner Mitte eine Commission wählen., welche in die Verwendung der votierten Credite Einsicht gewinnen kann, damit wir im nächsten Jahre wissen, ob wir mehr oder weniger votieren können. Es handelt sich gar nicht um ein Misstrauen, sondern so verfährt jede gesetzgebende Körperschaft in diesem Falle. (Rufe: Aufsichtsrath! ) Dem ist nicht so. Der Aufsichtsrath und das A.-C. sind in diesem Falle identisch. Wir haben mit dem Aufsichtsratke nichts zu thun3 wir haben hier bloss mit dem A.-C. zu thun; das A.-C. ist diejenige Körperschaft, der wir den Credit votieren. Ausserhalb des Aufsichtsrathes, resp. des A.-C, steht hier die gesetzgebende Körperschaft, der Congress. Wenn der Congress etwas votiert, so wählt er noch eine dritte Körperschaft, die hier ganz unbetheiligt ist, eine Control-Commission, welche Einsicht in die Creditgebarung gewinnt. Das müsste in die Resoluton Farbstein Aufnahme finden. Ich spreche auch im Namen meines Freundes Mozkin, wenn ich sage, wir sind nicht competent, hier das ganz ohne Commission zu beschliessen. Wir sind wohl competent, dem A.-C. Anweisungen zu geben, nicht aber ohne Discussion etwas zu beschliessen. Ich möchte also den Antrag stellen, die Resolution Farbstein anzunehmen, wenn erstens genau ausgedrückt wird, dass der Credit ein beschränkter ist und wenn zweitens eine Commission gewählt wird, der das A.-C, resp. der Aufsichtsrath jährlich über die Verwendung der votierten Credite Rechenschaft erstattet. Dr. Jakobsohn (spricht russisch).