Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 351 (sequence 351)
- Language
- German, English, Hebrew
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351 auftritt und z. B. die Anträge des Herrn Farbstein in der Generalversammlung stellt, was soll .da der Präsident sagen? Soll er sagen: Herr Mozkin hat den Antrag im Congresse gestellt, deshalb dürfen Sie, obwohl Sie Aetionär sind, hier nicht mitreden? Mitreden dürfen nur die, die vielleicht keine Actionäre sind? (Sehr gut!) Wir wollen doch nicht den Congress infolge der allgemeinen Ermüdung so herabwürdigen, dass man derartige Anträge hier überhaupt stellen kann. Ich habe das Recht, als Zionist darüber zu sprechen und darauf hinzuweisen, dass wir auf diese Weise Gefahr laufen, in eine Verwirrung 7M gerathen, aus der wir gar nicht mehr heraus können. Beschliessen Sie., was Sie wollen, aber über die Generalversammlung können Sie hier nicht verfügen, auch nicht über die 130.000 Actionäre. Del. Dr. Bryk: Geehrte Herren! Es ist schon spät, aber die Sache ist so dringend, dass Sie mir wohl einige Augenblicke schenken werden. Ich halte meinen gestrigen Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung aufrecht. Ausser den beiden Gründen, die ich hervorgehoben habe, füge ich noch zwei neue hinzu. Wir haben ähnliche Gebilde, wie unsere Bank, in Oesterreich beispielsweise, wo zwei Regierungen und zwei Parlamente die Gebarui^g der Bank beeinflussen. Wie beeinflussen sie die Gebarung der Bank? Sie schicken ihre Vertrauensmänner hinein, die von der Regierung abhängig sind; die werden sich nichts zuschulden kommen lassen gegen den Willen ihrer Regierung. Dabei bleibt das Recht der Actionäre gewahrt; in geschäftlicher Hinsicht sind sie allein und nicht die Regierungen ausschlaggebend. Unser Congress hat die Bank ins Leben gerufen. In das Geschäftliche der Bank hat nach meinem Dafürhalten der Congress nichts dareinzureden. Ausserdem ist die Sache schon so compliciert durch den Einfluss auf den Aufsichtsrath und mittelbar durch den Aufsichtsrath auf die Direction., dass wir gar keinen Director bekommen werden, der die Geschäfte durchführen würde bei einer solchen Complication. Wenn Sie noch hinzufügen, dass die Aufsichtsräthe an allen Enden wohnen, so dass es schwer möglieh ist, zu einer Beschlussfassung zu kommen, so werden Sie zugeben, dass aus banktechnischen Gründen Ihr Antrag abzulehnen ist, noch mehr aus rechtlichen Gründen Wenn Sie die Actien zur Hand nehmen, werden Sie sehen, wer Einfluss auf die Geschäfte der Bank hat. Verantwortlich ist der Aufsichtsrath und Sie können ihn zur Rechenschaft ziehen, wenn er jene Grundsätze nicht befolgt, welchen er seine Berufung zu verdanken hat. Diesen Einfluss haben Sie, aber einen Einfluss, er möge das und jenes machen, das und jenes lassen, haben Sie nicht. (Schlussrufe.) Ich füge mich zwar ungern..... (Rufe: Weiterreden!) Es kommt noch ein weiterer Grund dazu. Sie selbst setzen sich in Widerspruch mit den Beschlüssen der früheren Congresse. Die Bank soll nichts weiter, als das geeignete Werkzeug sein, dass wir unsern Zwecic erreichen. In Aussicht wurden 2 Millionen Pfund genommen, wir haben bloss den vierten Theil bekommen. Wir müssen trachten, die vollen 2 Millionen zu bekommen; in der Weise werden Sie sie aber nicht erhalten, und wenn -Sie das kleine Capital in vielfachen Geschäften annageln und an vielen Orten, werden Sie nie das Werkzeug erlangen, das Sie haben wollen.