Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 336 (sequence 336)
- Language
- German, English, Hebrew
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336 die Mitglieder des A.-C. und des Landes-A.-C. als einzelne Personen stimmen, und da ist die Majorität entscheidend. Bei. Dr. Schlaposclinikoff (russisch) plaidiert für das Congressgericht. Del. üssischkin (russisch) spricht für die Entscheidung durch den Congress. Präsident Dr. Herzl: Ich bringe zunächst den ersten Theil des Antrages zur Abstimmung: „Eine neue Federation kann sich nur unter Genehmigung des engeren A.-G. und des Landes-A.-C. bilden." Die dafür sind* wollen die Hand erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dieselbe erfolgt.) Angenommen. (Lebhafter Beifall.) Jetzt wird abgestimmt über die Frage, ob bei Differenzen zwischen dem engeren A.-C. und dem Landescomite der Congress, welcher nur in längeren Zeiträumen tagt, oder das Congressgericht, welches immer beisammen ist, entscheidet. Dr. Bodenheimer: Ich bitte, sich gegen die Verhandlung einer solchen Frage im Congresse auszusprechen. Wir wollen im Congresse nicht die Verhältnisse innerhalb der einzelnen Länder erörtern; wir wollen diese Angelegenheiten innerhalb der Landesorganisationen ausgetragen wissen, wir wollen nicht, dass die Welt das Ereignis erlebt, dass Zwistigkeiten zu unliebsamen Erörterungen im Congresse Anlass gegeben. Ich bitte, den Antrag des A.-C. Anzunehmen, dass das Schiedsgericht entscheide. (Beifall.) Präsident Dr. Herzl: Es liegt noch ein dritter Antrag vor: „Es soll die Landesconferenz entscheiden.'' Ich bringe zuerst die Entscheidung durch den Congress zur Abstimmung. Diejenigen, die dafür sind, wollen die Hand ergeben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dieselbe erfolgt.) Abgelehnt, Es bleibt jetzt die Frage, ob die Landesconferenz oder das Congressgericht entscheiden soll. Del. Dr. Bernstein-Kohan und Baker geben die Uebersetzung. Präsident Dr. Herzl: Wer für die Landesconferenz ist, wolle die Hand erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dieselbe erfolgt.) Es ist beschlossen, dass solche Differenzen zwischen dem Landes-A.-C. und dem engeren A.-C. über die Genehmigung einer neuen Federation von der Landes-Conferenz entschieden wird. (Beifall.) Del. 'Reich: Paragraph 25 lautet folgendermaßen (liest) : „Da sich die Landes - Organisationen aus den einzelnen Vereinen aufbauen und der Verkehr des engeren A.-G. mit der Federation (Landes-Comite) durch die Mitglieder des grossen A.-G. stattfindet, so ist der Verkehr des engeren A.-G. auch mit einer Gruppe von Vereinen ausgeschlossen, so lange diese den Federationscharakter nicht erlangt haben. Um eine neue Föderation zu bilden, ist es nothwendig, dass wenigstens 5u Vereine mit einer Gesammtzahl von mindestens 5000 Schekelzahlern sich zusammenschliessen. Eine neue Federation kann sich nur unter Genehmigung des engeren A.-G. und der A.-G.-Mitglieder des be-