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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1901-01-01 · 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901 · p. Seite 310

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
Date
1901-01-01
Page
Seite 310 (sequence 310)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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310 ob sie kommen wollen oder nicht, und dass sie bloss mit berathender, jedoch nicht mit beschliessender Stimme an der Conferenz theilnehmen sollen. Die Hedaction wird noch später erfolgen, Sie haben sich bloss über die Grundsätze zu äussern. Wer dafür ist. dass die Bankdirectoren und der Manager eingeladen, cooptiert werden und der Conferenz als berathende, jedoch nicht beschliessende Mitglieder beiwohnen sollen, wolle die Hand erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Nach einer Pause.) Angen o m m e n.*) Del. Reich: § 22 (früher § 24) wird in folgender Stilisierung vorgeschlagen (liest): § 22. „Zur vorbereitenden Prüfung der Bechtmässigkeit der zum Congresse vorgenommenen Wahlen wird ein ständiger Legitimations-Ausschuss von fünf Mitgliedern gebildet, der seinen Sitz am Orte des engeren A.-C. hat, dem aber die Mitglieder desselben nicht angehören dürfen." Del. Dr. AI. Marmor eh: Ich möchte zur Erläuterung dieses Paragraphen erklären, dass der Permanenz-Ausschuss bereits ein ständiges Legitimations-Comite gewählt hat; dieses wird nicht in Wien, sondern am Orte des Congresses seinen Sitz haben in der Weise, dass dasselbe sich sechs Tage vor dem Congresse vereinigen und seine Geschäfte durchführen soll. Der Permanenz-Ausschuss hat fünf Mitglieder und fünf Ersatzmänner gewählt. Präsident Dr. Hcrzl: Aus dieser Sache wollen wir keine Schwierigkeit machen: da in diesem Votum des Permanenz-Ausschusses eine deutliche Stellungnahme gegen unseren Antrag ersichtlich ist, so ziehen wir unseren Antrag zurück. ") § 21 hat sohin endgiltig zu lauten : „In dem Jahre, in welchem der grosse Congress ausfällt, findet die Jahresconferenz statt. An dieser betheiligen sich: 1. Die Mitglieder des grossen A.-CL und des Aufsichtsrathes der Bank. 2. Die Vorsitzenden der ständigen Commissionen. 3. Das Directörium und der Manager der Bank, jedoch nur mit berathender Stimme. Ueber alle Sitzungen der Jahresconferenz wird ein stenographisches Protokoll geführt; es wird von diesem dasjenige veröffentlicht, was die Jahresconferenz für geeignet findet, zum Beispiel Pieferate, Vorschläge, Beschlüsse u.. s. w. Das Schekel- und Rechenschaftsberichtjahr endet wie bis jetzt am 30. Juni. Das Wiener A.-C, die Vorsteher der verschiedenen Landsmannschaften und Districte erstatten die Rechenschaftsberichte der Jahresconferenz, ebenso wie dem Congresse."

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