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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1901-01-01 · 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901 · p. Seite 311

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
Date
1901-01-01
Page
Seite 311 (sequence 311)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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311 Del. Reich: Dann lautet § 22 folgen der massen (liest): „§ 22. Zur vorbereitenden Prüfung der Rechtmässigkeit der zum Congresse vorgenommenen Wahlen wird ein ständiger Legitimations-Ausschuss von fünf Mitgliedern gebildet, die sieh eine Woche vor Beginn des Gongresses am Gongressorte zu versammeln haben. Für den Fall der Verhinderung werden fünf Ersatzmänner gewählt." Del. Dr. Bodenheimer : Dies ist auch die Fassung, die der Ausschuss für die Organisation Ihnen proponiert. (Del. Dr. Bern st ein-Kohan übersetzt den § 22 ins Russische, Baker ins Englische, Dr. Marmorek ins Französische.) Vizepräsident Dr. Nordau : Wer für die Annahme dieses Paragraphen ist, wolle die Hand erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Nach einer Pause): Einstimmig angenommen. Del. Reich: „IV". Actions-Comite. § 23 (früher § 25) wird folgendermassen vorgeschlagen (liest): IV. Actions-Comite. § 23. Das Executivorgan des Gongresses ist das von demselben für die Zeit bis zum nächsten Congresse gewählte und nur ihm verantwortliche A.-C. Fünf in derselben Stadt domicilierende Mitglieder bilden das engere A.-C. Der Wahl von Mitgliedern in das grosse A.-G. durch den Congress soll die Vorlage des Personalvorschlages der Landes-Organisation (Föderationen) vorausgehen. Das passive Wahlrecht in das A.-C. ist von einer dreijährigen ununterbrochenen Schekelzahlung abhängig." Dr. Herzl: Ich habe im Hinblicke auf die Einwendungen, die gemacht wurden, meinen ursprünglichen Vorschlag, dass für das passive Wahlrecht die ununterbrochene fünfjährige Schekelzahlung nothwendig ist, auf drei Jahre ermässigt. (Del. Dr. Bernstein-Kohan übersetzt dies.) Vicepräsident Dr. Nordau: Wer für die Annahme des § 23 ist, wolle die Hand erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dieselbe erfolgt.) § 23 ist angenommen. Del. Reich (liest): § 24 (früher § 26). Das engere A.-C. leitet die Geschäfte der zionistischen Bewegung, ist jedoch verpflichtet, zur Berathung wichtiger Angelegenheiten, mindestens aber einmal im Jahre, das grosse A.-C. mit angemessener Anberaumungsfrist unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Das engere A.-C. hat ferner das grosse A.-C. von dem jeweiligen Stande seiner organisatorischen und administrativen Thätigkeit auf dem Laufenden zu erhalten, wogegen die Obmänner des Landes-Comites die Verpflichtung haben, mindestens zweimal im Jahre über den Stand der zionistischen Bewegung in ihrem Lande Bericht zu erstatten. Ueber alle Fragen t

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