Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 293 (sequence 293)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3476254-3476264--1667-3477804- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
293 Es liegen dem Congresse drei Antrüge vor. Zunächst der Antrag des engeren A.-C., den Entwurf über den jüdischen Nationalfoncls, der Ihnen in Kürze mitgetheilt worden ist, anzunehmen, dazu aber auf Grund der Erfahrungen und der Belehrungen, die wir im Verlaufe der Discussion mit Dank empfangen haben, den Zusatzantrag anzunehmen, den Herr Dr. Kokeseh dann verlesen wird. Der zweite Antrag ist der des Herrn Lourie: Der Congress beauftragt das A.-C, durch tüchtige Juristen ein gründliches Statut für den Nationallonds auszuarbeiten und dem nächsten Congresse vorzulegen. Der dritte Antrag ist der des Herrn Dr. Bodenheimer., den Entwurf provisorisch anzunehmen und eine Comniission zur Aenderung, resp. zur Vorlage von Statuten an den nächsten Congress zu wählen. Ich erlaube mir, zu sagen, dass ich den Antrag Lourie eonsequenter linde. Er besagt nämlich, dass wir den Nationalfonds von der Tagesordnung absetzen und für den nächsten Congress Vorarbeiten zur Schaffung eines Nationalfonds machen sollen. Herr Dr. Bodenheimer sagt, dass wir den Entwurf provisorisch annehmen, ihm aber gleich den Todesstoss versetzen sollen, indem wir erklären^ dass er nicht genüge und dass eigentlich das Definitive erst auf dem nächsten Congresse beschlossen wird. Wir erklären., dass wir unter diesen Umständen den Entwurf für vollkommen zwecklos halten und infolge dessen zurückziehen würden, falls er nur provisorisch angenommen würde, weil wir uns nicht für berechtigt halten, für einen provisorischen Zweck Gelder entgegennehmen zu lassen, wobei ich constatiere, dass vielfach cler Irrthum verbreitet ist, als ob das A.-C. irgendwie zum Geldempfange oder zur Verfügung über den Nationalfonds in diesem Entwürfe ermächtigt würde. Wer das sagt, hat ihn nicht gelesen. Der Nationalfond soll nach dem Entwürfe als ein unantastbares Depot bei der jüdischen Colonialbank erliegen, und nur über die Werte, welche für die einlaufenden Gelder anzuschaffen sind, hat das A.-C. Bestimmungen zu treffen. Das steht in dem Entwürfe. Ich schreite nun zur Abstimmung über den Antrag Lourie. Del. Dr. Bodenheimer'. Ich modificiere meinen Antrag und bitte dazu ums Wort. Verehrte Congressmitglieder! Nach nochmaliger Berathung mit den Mitgliedern der deutschen Landsmannschaft, den in derselben befindlichen Juristen und nach Rücksprache mit Herrn Dr. Kokesch habe ich meinen Antrag modificiert und unterbreite ihn dem Congresse in folgender Form: „Das A.-C. wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass für den Nationalfonds nach den Grundsätzen des vorgelegten Entwurfes die legale Basis einer juristischen Person geschaffen und dem nächsten Congresse ein diesbezüglicher Antrag zur Beschlussfassung unterbreitet werde. 2. Es wird eine Comniission womöglich aus Juristen eines jeden Landes gewählt, welche sich mit dem A.-C. diesbezüglich ins Einvernehmen zu setzen hat. 3. Inzwischen wird das A.-C. ermächtigt, auf Grund des vorliegenden Entwurfes Spenden für den Nationalfonds mit der Masgabe anzunehmen und