Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 294 (sequence 294)
- Language
- German, English, Hebrew
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294 zu verwerten, dass für dieselben das vom Zionistencongresse definitiv zu beschliessende Statut gilt." Ieii gestatte mir, diesen Antrag kurz selbst zu motivieren, da mir die -Motivierung des verehrten Herrn Präsidenten durchaus nicht genügt. kleine Damen und Herren! Der Xationalfonds ist meines Erachtens die allerwiehtigste Institution., die das jüdische Volk jetzt schaffen soll und will. Als Zionisten und als überzeugte Zionisten haben wir alle den Wunsch, diesen Xationalfonds so bald als möglich existent werden zu lassen, und aus diesem Grunde sind wir auch im Interesse der Sache geneigt, ein Compromiss zu sehliessen und entgegenzukommen, wenn eine praktische Xothwendigkeit dafür vorhanden ist. Ich gebe dem Herrn Präsidenten gerne zu, dass der Antrag Lourie eonsequenter ist, aber praktischer ist der Vorschlag, den ich dem Congresse unterbreite, denn er wird beiden Parteien gerecht, denjenigen, welche ihrem Wunsche, dem Xationalfonds etwas zufiiessen zu lassen, Rechnung tragen wollen, und denjenigen, welche eine gründliche juristische unanfechtbare Basis für den Xatioiialionds schaffen wollen. Wir dürfen nicht einen Entwurf heute acceptieren, den wir nach einem Jahre einer Aenderung unterziehen, nachdem inzwischen Spenden auf Grund dieses Entwurfes in den Xationalfonds geflossen sind. Wir dürfen nicht die Ueberzeugung aufkommen lassen,, das wir heute etwas versprechen, Avas wir übers Jahr nicht halten. Ein Statut für den Xationalfonds, der eine Stiftung des jüdischen Volkes für alle Zeiten sein soll, muss von allem Anfange an die Grundsätze enthalten, weiche dann für ewige Zeiten gelten sollen. Wir wollen, ebenso wie wir in dem zionistischen Programme die Grundlage der zionistischen Bewegung für alle Zeiten festgelegt haben und iinabhänderlich daran festhalten, in dem Xationalfonds das Vermögen schaffen, das unabänderlich nach bestimmten Grundsätzen verwaltet werden soll. Eine solche legale Basis ist in dem vorgelegten Entwürfe nicht enthalten. Weder als Zionist noch als Mensch will ich mich in Widerspruch mit dem Herrn Präsidenten setzen. Aber als Jurist glaube ich Anspruch darauf machen zu können, dass ich die Voraussetzungen ebenso kenne, wie der geehrte Herr Präsident. Der Entwurf enthält in keiner Weise, nach keiner Eichtling hin die juristischen Grundsätze, die für diejenigen verbindlich wären, die die Verwaltung des Xationalfonds in die Hand zu nehmen haben. Es ist nicht ein Paragraph festgesetzt, welcher dem A.-C. bestimmte Pflichten in dieser Bich tun g auferlegt. Auf dieser Basis eines Entwurfes, der nur Ideen ausspricht und für diese Ideen Anordnungen trifft, wie man Gelder für ein bestimmtes Vermögen sammeln soll, können wir doch nichts machen, das ist doch keine juristische Unterlage. Warum hat uns das A.-C. nicht einen Entwurf vogelegt, über den wir berathen können? Was hier vorliegt, ist kein Statutenentwurf, sondern nur ein allgemeiner Plan. (Beifall und Widerspruch. ) Auf dem letzten Congresse ist beschlossen worden, einen Xationalfonds zu schaffen und ist dem A.-C. durch eine Resolution aufgegeben worden, dem nächsten Congresse ein Statut vorzulegen. Das A.-C. hat ein ganzes Jahr Zeit gehabt, sieh mit Juristen in den einzelnen Ländern in Verbindung zu setzen