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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1901-01-01 · 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901 · p. Seite 287

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
Date
1901-01-01
Page
Seite 287 (sequence 287)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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287 nehmlichkeiten führen, wenn grössere Summen gespendet werden — wenn eine Aenderung dieses Statutes später beschlossen werden sollte, in der Lage sein, zu sagen: Unter diesen Bedingungen haben wir nicht gestiftet, wir widersprechen aus diesen rechtlichen Gründen einer Aenderuno' des Statutes. Bas Statut für den Nationalfonds schafft eine Stiftung, das ist ein Zweckvermögen. Die Statuten einer Stiftung können nicht geändert werden, die sind unabweichlich festgelegt, denn mit dem Vermögen, das zu einem bestimmten Zwecke hergegeben wird, können keine anderen Verwendungen vorgenommen, werden, als diejenigen, die in diesem Statute vorgezeigt sind. Es wäre also die Möglichkeit vorhanden, dass Personen einer Aenderung der Statuten dann widersprechen würden, so dass die Einsetzung einer Commission gar keinen Zweck hätte, wenn wir heute nicht gleichzeitig erklären: Der Entwurf ist nur ein provisorischer, es ist nur die Möglichkeit gegeben, auf dieser Basis vorläufig Spenden für einen zu schaffenden Nationalfonds engegenzunehmen, und dadurch ist dem Bedürfnisse Rechnung getragen, welches das zionistische, jüdische Volk heute schon empfindet, etwas für die Schaffung dieses Nationalfonds zu thun. Aber die definitive Ausarbeitung dieses Statutes ist von so viel feinen juristischen Fragen, von so vielen Bücksichten auf die gesetzliehen Bestimmungen der einzelnen Länder abhängig, dass eine gründliche Arbeit geschaffen werden muss, und eine solche gründliche Arbeit bedarf einer genügenden Vorbereitung, einer eingehenden Besprechung, die während der Dauer eines Congresses nicht stattfinden kann. Zu diesem Zwecke muss eine Commission mindestens einige Wochen tagen, um sich über alle Punkte auszusprechen. Das ist heute nicht zu ermöglichen, und deshalb empfehle ich Ihnen dringend die Annahme meines Antrages, um heute schon etwas zu schaffen, es aber nicht als definitiv erscheinen zu lasssen, damit jeder, der etwas spenden will, weiss^ er thue es auf die Gefahr hin, dass das Statut späterhin geändert wird. Präsident Dr. Herzl: Herrn Dr. Bodenheimer habe ich Folgendes zu antworten: In England gibt es ein Sprichwort, welches sagt: Die Einsetzung einer Commission ist das sicherste Mittel, um nichts zu thun. (Beifall.) Von diesem Sprichworte — es wird sehr unbescheiden sein, was ich jetzt sage —■ möchte ich das A.-C. ausnehmen, welches sich die Jahre über bemüht, etwas zu schaffen, und wenn es dann mit dem, was es geschaffen hat, herkommt, so wird das Werk aufgelöst. Ich mache Sie ganz besonders auf Ihre Verantwortung aufmerksam und bemerke, dass, wenn Sie diesen Entwurf zu einem provisorischen machen, wir ihn zurückziehen, weil wir ims nicht lächerlich machen wollen. Es sind Bemerkungen gefallen, welche sozusagen den Charakter von negativen Spenden haben, denn Sie entziehen dadurch dem Nationalfonds sehr viel. Die Bedenken des Herrn Dr. Bodenheimer als Juristen verstehe ich überhaupt nicht. Ich weiss nicht, wie jemand, wenn man ihm diesen Entwurf in die Hand gegeben hat — imd ich nehme von einem vernünftigen Menschen an, dass er sich dasjenige ansieht, wofür er etwas hergibt —_ sagen kann, er habe das Geld für etwas anderes hergegeben, nachdem er den Entwurf oder das Statut gelesen hat. Es kann dafür hergeben, wer will, und nicht hergeben,

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