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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1901-01-01 · 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901 · p. Seite 286

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
Date
1901-01-01
Page
Seite 286 (sequence 286)
Language
German, English, Hebrew
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2S6 ) hältnissen, um für den Nationalfond zu spenden, waren hier in Basel die Herren Moser, der 1000 Fres., Hecht, der 200 Eres., Montefiore, der 250 Frcs., Wolf f söhn, der 250 Fr es. spendete, und andere Herren. (Heiterkeit.) Es liegt hier eine Frage vor, über die Sie sich selber klar werden wollen: Sollen wir mit der Arbeit für den Nationalfonds sofort beginnen, ja oder nein? (Rufe: Ja!") Sie sollen sich darüber entscheiden* ob wir die Sache wieder auf zwei Jahre oder ad calendas graecas vertagen sollen. (Rufe: Nein!) Das wird der Sinn der Abstimmung sein, zu der wir gelangen werden. Insoferne es sich aber darum handelt, alle rechtlichen und moralischen Bürgschaften für die Zukunft herzustellen, werden Sie uns — ich glaube, wir können darauf hinweisen, dass wir gezeigt haben, was unsere Absicht ist — als Ihre eifrigsten Mitarbeiter immer finden, und das A.-C. wird insbesondere einer solchen Resolution, die aus dem Congress hervorgehen möge, wonach dem A.-C. aufgetragen wird, eine Verbesserung der Statuten in dem Sinne herbeizuführen, dass die Bürgschaften, welche nach unserer Ansieht schon ausreichen, aber vielleicht nach der Ansicht von Zweiflern nicht ausreichen, bis zum nächsten Congresse durch eine juristische Comniission vollkommen einwandfrei hergestellt werden — das Comite wird eine solche Resolution mit Vergnügen annehmen. Wir werden uns verpflichten, dieselbe durchzuführen, haben aber dann den Vortheil für die Sache, dass wir'etwas Greif bares in Händen haben» Ferner mochte ich insbesondere auf Folgendes aufmerksam machen: Es darf hier nicht der Irrthum entstehen, wie er vielleicht durch manche Aeusserung entstehen konnte, als ob das A.-C. irgend ein Verfügungsrecht über die gesammelten Summen hätte. Diese gesammelten Summen sind ja nicht beim A.-C. deponiert, sondern bei der Jüdischen Colonialbank, welche überhaupt nicht in der Lage ist, auch nur einen Penny davon an das A.-C. oder an irgendwen auszufolgen. Das A.-C. hat nur die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die Nationalfondsgelder in den besten Sicherheiten in diesem Depot erhalten und verwaltet werden. Weiter hat ja das A.-C. gar kein Recht darüber. Diesbezüglich müssen Sie sich klar sein. Was ich jetzt gesagt habe, steht ja dann ebenfalls im stenographischen Protokolle es ist also eine Verpflichtung. Del. Dr. Bodenheimer: Ich nehme jetzt, nachdem die Debatte über den Nationalfonds sieh im allgemeinen ausgesponnen hat, meinen Antrag wieder auf, und zwar dahingehend, den Statutenentwurf, der hier vorliegt, als provisorisches Statut für den Nationalfonds zu aeeeptieren und gleichzeitig eine Comniission, womöglich aus Juristen der verschiedenen Landsmannschaften zu ernennen, welche dem nächsten Congresse einen definitiven Entwurf zur Beschlussfassung vorlegt. Ich bin der Auffassung, dass dieser Antrag im wesentlichen mit demjenigen des Herrn Dr. Kokesch übereinstimmt. Nur möchte ich den Umstand, dass der Entwurf, den wir heute aeeeptieren, lediglich als provisorischer angenommen wird, in den Vordergrund gestellt wissen. Darauf lege ich grossen Wert. Wenn wir heute den Entwurf ohne diese Betonung aceej)tieren, dann werden hunderte und tausende von Menschen auf Grund der Bestimmungen dieses Entwurfes Stiftungen machen, und die Stifter werden dann — und das kann unter Umständen zu Unan-

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