Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 284 (sequence 284)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3476254-3476264--1658-3477795- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
284 Die englischen Mitglieder des Permanenzausschusses wollen sieh in den Saal Nr. 3 verfügen. Del. Dreisenstock: Meine Herren! Gegen die provisorische Annahme hat sieh schon die grösste Autorität, Herr Dr. Herzl, ausgesprochen and hat sogar gedroht, in diesem Falle das Project zurückzuziehen. Daher bin ich der Nothwendigkeit enthoben, mich gegen die provisorische Annahme des Entwurfes weiter auszusprechen. Ich muss mich aber auch gegen den Antrag erklären, das Statut heute anzunehmen und ev. später zu verbessern. Es wurde schon von vielen Seiten darauf hingewiesen, dass das Project ganz unreif ist, dass nicht angegeben ist. wer die juristische Person ist und Aver berufen ist, die Statuten zu ändern. Ich habe aber noch weitere Bedenken. Wenn wir einen Nationalfonds gründen, so gründen wir ihn für die Ewigkeit. Es sind hier viel wichtigere Punkte in Betracht zu ziehen, als die Frage der Agitation. Wir haben uns zu versichern., dass dieser Nationalfonds nicht eines Tages confisciert werde. Wenn wir einen Nationalfonds gründen, so müsste jemand da sein, der sein Eigenthümer ist. Vorderhand sagen wir nicht nur nicht, wer der Eigenthümer ist, sondern ich weiss noch nicht einmal, wer der Eigenthümer sein kann. Präsident Dr. Herzl: Ich bedaure, dass Sie auf die Tribüne gegangen sind, ohne den zweiten Absatz des Entwurfes gelesen zu haben: „Der Jüdische Nationalfonds soll ein unantastbares Vermögen des jüdischen Volkes sein." Del.. Dreisenstock: Gut, aber das jüdische Volk erkennen wir an, officiell wird es nicht anerkannt. Wer ist das Organ des jüdischen Volkes? Der Congress wird als solches nicht anerkannt. So bleibt also nur die Bank. Wenn wir Geschäfte machen, müssen wir die Lyrik beiseite lassen; alles ist sterblich, auch die Bank kann sterblich sein. Wenn wir einen Nationalfonds für die Ewigkeit gründen wollen, müssen wir uns dessen versichern,, dass er eine absolut sichere Basis hat. Es lieisst hier, der Nationalfonds wird zum Zwecke von Landankauf verwendet. Wie ist es in dem Falle, wenn das Land schon früher angekauft ist? Dann muss doch das Geld zu irgend einem Zwecke verwendet werden? Wir können uns vielleicht dort damit industriell einrichten, aber das muss doch im Statute gesagt werden. Wie soll das Geld verwendet werden, wenn es nicht zum Bodenankaufe verwendet werden kann? Das Geld kann liegen bleiben, es kann am Ende verloren gehen; wir wissen nicht, zu welchem Zwecke es ist. Zwanzig Jahre sind Colonien gegründet worden, dann wurden sie bankerott. Das jüdische Volk kann noch zwei Jahre warten. Ich beantrage die Ueherweisung an die Commission zur Ausarbeitung einjäs neuen Projectes. Del. Dr. Kokesch: Nachdem die Debatte wieder aufgenommen wurde, muss ich meine frühere Erklärung wiederholen. Es ist, seit der Nationalfonds ein Verhandlungsgegenstand des A.-C. ist, dessen Bestreben, dem Nationalfonds eine rechtliche Basis zu geben. Die Sache ist aber äusserst schwierig. Sie wird vom A.-C. und von verschiedenen Juristen studiert, und werden wir uns bestreben, diesem Fonds eine legale Basis in Form einer Stiftung in irgend einem Lande zu geben, indem wir eine juristische Person schaffen, die in den Gesetzen eines neutralen Landes begründet ist: aber bis dahin ist keine Ursache,.