Mannheim
Compact Memory

Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1901-01-01 · 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901 · p. Seite 280

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
Date
1901-01-01
Page
Seite 280 (sequence 280)
Language
German, English, Hebrew
Belongs to
journal volume
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3476254-3476264--1654-3477791
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

280 tutes als provisorisch. Die zwei letzten Punkte bedürfen der Drei vier telrnajöri*- tät nichts diese zwei Punkte können wir also als geschäftsordnungsniässig angenommen erklären. Ueber den ersten Theil des Antrages,, nämlich den auf' Sehluss der Debatte., werden wir jetzt nochmals abstimmen, da derselbe die Dreiviertelmajorität erfordert. Del. Dr. Sclialit (zur Abstimmung) : Der Sinn der Bestimmungen der Geschäftsordnung ist ganz klar. Wenn beantragt wird, die Debatte ohne Anhörung weiterer Redner zu schliessen, so wird hiefür Dreiviertelmajorität verlangt, für den Antrag auf Sehluss der Debatte mit Anhörung der Redner oder Wahl von Generalrednern ist die einfache Majorität nothwendig. Nun kann ich und können wir alle uns mit der Interpretation des Herrn Vorsitzenden nicht einverstanden erklären, dass die Beschlüsse als gefasst gelten, die Debatte hierüber aber nochmals eröffnet werde. Der Sehluss der Debatte ist nicht nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung angenommen worden. Ebenso ist die Abstimmung über alle weiteren Anträge des Herrn Dr. Bodenheimer illusorisch. Um aber die Debatte nicht ins Endlose fortzuspinnen, beantrage ich, Generalredner zu wählen. Del. Dr. WüenslU (zur Abstimmung) (spricht zunächst russisch und fährt sodann deutsch fort) : Die Interpretation des Vorsitzenden ist durchaus unrichtig. Da der Antrag auf Sehluss der Debatte nicht mit Dreiviertelmajorität angenommen wurde, so folgte die vermeintliche Annahme der übrigen Punkte eben aus diesem Eehler. Wenn wir also richtig verfahren wollen, müssen wir unbedingt die Debatte entsprechend der Rednerliste wieder eröffnen, und erst, wenn sie geschlossen worden ist, können wir zur Abstimmung über die weitern Punkte des Antrages Bodenheimer sehreiten. Dr. Herzl: Ich möchte Sie nur darauf aufmerksam machen., dass Sie den ganzen Entwurf entwerten, wenn Sie erklären, dass er provisorisch, ist. Was Sie thun können, wenn Sie wollen, dass wir jetzt schon den Nationalfonds in Bewegung setzen, ist, dass Sie das, Avas vorliegt und was schon seit langer Zeit überlegt worden ist., annehmen, dann aber gleichzeitig für die sich herausstellenden Bedürfnisse eine Commission einsetzen, welche dem nächsten Congresse über die eventuelle Aenderung einzelner Punkte Bericht erstattet. Sie müssen aber etwas Definitives schaffen, sonst geht das Ganze nicht. Ich verwahre mich gegen den Ausdruck „provisorisch". Wenn Sie den Entwurf als provisorischen annehmen, ziehen wir ihn vollständig zurück, und der Congress hat es mit sich abzumachen, ob er die Verschiebung dieser grossen Arbeit bis zum nächsten Congresse auf sich nehmen will. Sie können das Wort ..provisorisch" nicht auf sich nehmen, weil Sie die ganze Sache damit wertlos machen. Das muss etwas Definitives sein. Wohl aber kann der Congress, der ja, wie von vorneherein gesagt wTorden ist, wie ich in der Eröffnungsrede gesagt habe und wie aus dem ganzen Tenor des Entwurfes hervorgeht, der dauernde Herr dieses ÜSTationalfonds bleibt, späterhin nothwendig werdende Aenderungen vornehmen. Aber es ist unjuristisch und unpraktisch, einen solchen Entwurf einen provisorischen zu nennen. Del. Dr. ~Weitzmann (übersetzt obige Ausführungen ins Russische), Del. Berger: Ich bitte, kein provisorisches, sondern ein ständiges Pro-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.