Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 276 (sequence 276)
- Language
- German, English, Hebrew
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276 nur bei traurigen wie bei Jahrzeiten, sondern auch bei fröhlichen Anlässen. Was den praktischen Schluss anbelangt, so besitzt die Bankstelle, die hier im Hause ist, derzeit die vorläufigen Bücher des Jüdischen Nationalfonds, und ich würde Sie auffordern, nicht allein einen Beschluss zu fassen, sondern sofort in den Landsmannschaften darüber zu berathen, wie viele Bücher jede Landsmannschaft sofort, heute noch, von Herrn Levontin, dem Manager der Bank, ankauft. Denn wenn Sie, nachhause fahren uud man Ihnen die Bücher nachschicken muss, geht viel Zeit verloren. Also nicht darum wird es sich handeln, ob Sie Bücher kaufen — dazu werden Sie hoffentlich durch den Beschluss des Gongresses verhalten werden — sondern wie viele Bücher Sie zu kaufen haben, und ich erinnere Sie deshalb nochmals daran, dass diese Bücher hier in der Bank-Filiale bei Herrn Levontin zu haben sein werden. (Beifall.) Vicepräsident Dr. Tschlenow: Es liegen zwei Anträge vor; der «rste von Herrn GregoireLo urie: Der Congress beauftragt das A.-C., durch tüchtige Juristen ein gründliches Statut für den Nationalfonds ausarbeiten zu lassen und dem nächsten Congresse vorzulegen. Herr Beikind beantragt, eine Commission zu wählen, welche alle Vorschläge für den Nationalfonds resümieren soll, und mittags die Abstimmung hierüber vorzunehmen* Vielleicht werden spätere Redner darüber sprechen, da die Frage der juristischen Person viele Redner interessiert: Wer der juristische Besitzer sein wird, die Höhe der Summe, wann die Thätigkeit beginnen soll und andere derartige Fragen mehr. Das Wort hat zu einer Erklärung im Namen des A.-C. Herr Dr. Kokesch. Del. Dr. Kokesch: Verehrte Congressmitglieder! Das A.-C. hat sich selbstverständlich, und zwar eingehend, damit befasst, wie das Vermögen des Nationalfonds zu sichern sei, beziehungsweise mit der Frage der Legalisierung des Nationalfonds. Es ist dies aber eine sehr schwere Sache, und wir konnten mit dieser Frage nicht fertig werden. Wir haben uns auch an Juristen der Schweiz mit der Frage gewendet, ob man nicht eventuell in der Schweiz eine solche Stiftung gründen kann, um den Nationalfonds als juristische Person in Form einer Stiftung zu creieren. Dies schliesst aber nicht aus, dass diese Arbeiten fortgesetzt werden, unbeschadet des derzeitigen Beschlusses. Schon auf dem ersten Congresse ist die Idee des Nationalfonds lanciert worden. Fünf Jahre hat es gedauert, bis wir Ihnen den Entwurf vorlegen konnten. Dieser Entwurf macht ja keinen Anspruch auf Unfehlbarkeit, aber dass Sie ihn jetzt an eine Commission verweisen und dort begraben, wäre nicht das Richtige. Beschliessen Sie den Entwurf