Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 275 (sequence 275)
- Language
- German, English, Hebrew
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275 Diesem möglichen Einwand muss von vorneherein die Spitze abgebrochen werden. Das A.-G. beabsichtigt durchaus nicht, der Bank Gelegenheit zu geben, direct oder indirect aus dem Nationalfonds Nutzen zu ziehen; Die Bank soll nur die Central-Verwaltungsstelle des Nationalfonds sein und wird mit den Geldern des Nationalfonds durchaus keine Geschäfte machen. Herr Dr. Kohan-Bernstein hat einige Anträge vorgebracht, darunter den, der Nationalfonds solle benützt werden, um die Jüdische Bank zum Eigenthum des jüdischen Volkes zu machen. Man könnte da zweierlei Ansicht sein. Nach dem Grundsatze eines vorsichtigen Hausvaters, der sein Vermögen nicht in einer Gassa deponiert, sondern womöglich in zwei sicheren Gassen, wäre wohl der' Vorschlag, den Nationalfonds zu verwenden, um die Bank anzukaufen, nicht zu acceptieren. Es spricht aber noch ein anderer Nützlichkeitsgrund gegen diesen Vorschlag. Mit der Amortisation des eingezahlten Bankcapitals durch die Gelder des Nationalfonds gehen doch der Bewegung die bisherigen, effectiv eingezahlten Bankgelder verloren. Und dann geht auch eine Differenzierung verloren, die unbedingt nothwendig ist; die Colonial-Bank ist das Instrument unserer Bewegung und der Nationalfonds ist ein Zweckvermögen. Nach den Statuten der Bank ist es immerhin möglich, wenn die günstige Gelegenheit oder die Gelder, von denen die Statuten sprechen, vorhanden sind, die Gelder der Bank zu gleichen Zwecken, wie die des Nationalfonds zu verwenden. Nie und nimmer darf aber das Vermögen des Nationalfonds den anderen Zwecken der Jüdischen Colonial-Bank zugeführt werden. Das hat der Verfasser des Statutes, Herr Kremenezky, deutlich zum Ausdrucke gebracht, indem er sagt: „Der Jüdische Nationalfonds ist ein unantastbares Vermögen des jüdischen Volkes, das nur zum Landkaufe in Palästina und Syrien verwendet werden darf." Was die sonstigen Anregungen des Herrn Gabriel betrifft, so sind dieselben selbstverständlich. Es ist selbstverständlich, dass wir uns bemühen müssen, bei allen möglichen und unmöglichen Gelegenheiten für den Nationalfonds zu wirken. Dazu ist das Markensystem gewählt. Es kann jeder mit 5 und 2 Kreuzern Spender für den Nationalfonds sein, jeder soll aber nicht nur Spender, sondern auch Sammler sein. Denn das System setzt sich aus einer Unzahl kleiner Systeme zusammen. Wer im Besitze einer Markenreihe, d. h. von zehn Marken mit Talon ist, ist Sammler für den Jüdischen Nationalfonds und hat die Pflicht, für ihn bei allen Gelegenheiten zu sammeln, nicht 18*