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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1901-01-01 · 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901 · p. Seite 272

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
Date
1901-01-01
Page
Seite 272 (sequence 272)
Language
German, English, Hebrew
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272 Del. Dr. Bernstein-Kohan: Die Frage über den Nationalfonds war schon am ersten Congresse als eine der wichtigsten Fragen aufgetaucht.. Ich glaube, wenn jetzt am 5. Congresse diese Frage wieder aufgeworfen wird, ist es etwas zu spät; aber besser zu spät, als niemals. Wir waren damals in grosser Majorität dafür, dass der Nationalfonds vor der Bank auf die Tagesordnung kommen soll. Es ist die alte Idee des jüdischen Volkes, dass man eine grosse Summe habe, die dem jüdischen Volke gehören soll und gleich nach Errichtung der jüdischen Colonialbank Habe ich und viele andere sehr viele Projecte bekommen, wieso man die jüdische Colonialbank zum Eigenthum der jüdischen Nation niacht, wieso man die Geschäftsführung in Abhängigkeit von der jüdischen Nation bringt. Es sind Projecte, wie man durch Abtrennung eines Theiles der Dividende einen Theil der Colonialbank amortisiert. Ich habe bei mir eine Tabelle, welche beweist, dass bei einer Abtrennung von 2 pCt. der jährlichen Dividende in 27 Jahren die Colonialbank zum Eigenthum der jüdischen Nation gemacht werden könnte. Es wird immer von Palästina gesprochen. Wir müssen dort die Ordnung nach dem jüdischen Geiste einrichten. Deshalb ist es nothwendig, das Instrument in die Hand der jüdischen Nation zu bekommen, so dass nicht dieses Geld von einer Majorität der Actionäre abhängt. Die erste Aufgabe wird also sein, die Colonialbank zu kaufen. Die zweite wäre folgende: Wir haben am 3. Congresse von unserem geehrten Führer Herrn Dr. Herzl gehört, dass, sobald der Charter erlangt ist, sich ein Privat Syndikat bilden wird, welches den Boden kauft, parcelliert und wieder verkauft. Es ist richtig, dass der Colonialfonds dieses Privateigenthum abkauft und zum Eigenthum der Nation macht. Daher glaube ich, nachdem der Nationalfonds eine der wichtigsten Aufgaben des Geistes unserer ganzen Bewegung ist, dass derselbe nicht auf verschiedene kleine Unternehmungen verwendet werden darf. So sehr ich mit der Idee einer jüdischen Universität in Jerusalem sympathisiere, möchte ich doch nicht den Nationalfonds dazu verwendet wissen. Er muss wachsen und alle Unternehmungen, die durch Privateigenthümer zusammengestellt werden, für die jüdische Nation abkaufen. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Viee-Präsident Dr. TscKlenoio: Ich liabe folgende Mittheilungen zu machen: Die Mitglieder des Finanzausschusses werden ersucht, um 11 Uhr vormittags sich ins Bankzimnier zu begeben. Der Culturausschuss versammelt sich sofort im Zimmer Nr. 4. Del. Dr. Jasinowski: Es ist die Frage berührt worden, wer Eigenthümer dieses Nationalfonds sein soll. Wie ich gehört habe, wird vorgesehlagen, der Congress soll der Eigenthümer sein. Dies ist im jetzigen Zustande unmöglich. Da bleibt der Nationalfonds ohne Eigenthümer. Eigenthümer irgend eines Vermögens kann eine gesetzliche oder juristische Person sein, sonst niemand. Was hier im Projecte erklärt worden ist, dass der Nationalfonds durch den Congress zu verwalten ist, das geht nicht. Es handelt sich nicht um die Verwaltung, sondern darum, wer der Eigenthümer ist. Der Congress ist bis jetzt noch keine juristische Person, die jüdische Nation auch nicht. Also bleibt das Vermögen ohne Eigenthümer.

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