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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1901-01-01 · 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901 · p. Seite 271

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
Date
1901-01-01
Page
Seite 271 (sequence 271)
Language
German, English, Hebrew
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271 tritt. Der Obmann des Colonisations-Ausschusses macht die Mittheilung, dass der AusschufcS jetzt tagt, und ersucht die Mitglieder dieses Ausschusses, sich in den kleinen Saal zu begehen. Die anwesenden Aerzte versammeln sich um halb 4 Uhr im Saale Nr. 4 hinter dem kleinen Gongress-Saale. Del. Rom: Geehrte Versammlung! Der Vorschlag zur Bildung des Nationalfomis ist, so viel ich gesehen habe, in allen Vereinen ganz ohne Debatte durchgegangen. Ich finde aber ein ungünstiges Zeichen in der Richtung, dass der zionistische Gedanke bei un'. sich noch nicht gut entwickelt hat, darin, dass sich jeder den Nationalfonds als eine philanthropische Anstalt vorstellt. Der Nationalfonds ist keine philanthropische Anstalt, sondern der Schlüssel zur Golonialbank. Werden wir den Nationalfonds nicht haben, so haben wir auch keinen Nutzen von der Golonialbank. Wir bekommen unsere Rechte - würden es nun öffentliche oder private Rechte sein — in Palästina Erde zu kaufen. Wer soll sie kaufen, und wie soll es gemacht werden. Unsere Golonialbank muss sich auf kaufmännischem Boden bewegen, sie kann daher nicht Erde mit Risico kaufen. Werden wir aber unseren Nntionalfonds haben, so eröffnet sich uns die Möglichkeit hierzu. Stellen Sie sich vor, dass wir im Nationalfonds eine Million Rubel haben; wenn wir nun Ankäufe um 5 Millionen machen sollen, so geben wir die Anzeige hinaus : Wer Grund kaufen will, bekommt ihn um 20°/0 billiger im Preise, abgesehen davon, dass der Einkauf ein billigerer ist, weil er in einer grossen Menge auf einmal vorgenommen wird. 20°/0 muss der Betreffende von dem Gapiiale zahlen, 60°/0 creditiert ihm der Nationalfonds. Wenn er die Zahlungen an die Golonialbank beendet hat, muss er suchen, das Geld des Nationalfonds zurückzuerstatten. Wenn wir aber den Nationalfonds nicht haben, so bat die Colonialbank keine Möglichkeit, uns zu helfen. Wenn wir ihn haben, dann gibt die Golonialbank auf gute Geschäfte, wo 40°/0 eingezahlt sind, Geld, und die Sache ist durchführbar. Ich möchte einfach den Vorschlag machen, dass wir, die Delegierten aus Russland, den Anfang machen, es solle jeder sofort eine grössere oder kleineie Summe für den Nationalfonds unterschreiben, die Sache soll sofort mit etwas Capital als Basis begründet werden. Del. Dr. Mintz (spricht russisch) : Ich möchte eine Bemerkung machen und eine Frage vorlegen. Meine Bemerkung ist folgende: Im Projecte des Herrn Kremenezky ist klar gesagt, dass „mit der Thätigkeit erst dann zu beginnen ist, bis die Actionsfähigkeit des Trust eingetreten sein wird." Daraus erhellt, dass nicht gleichzeitig des Verkauf von Shares der Golonialbank und die Geldsammlung für den Nationalfonds möglich ist. Diese zwei Operationen können nicht parallel vollzogen werden, sondern es werden Punkte vorhanden sein, wo sie einander anziehen, aber auch einander hindern werden. Infolge dessen finde ich die sofortige Gründung eines Nationalfonds für verfrüht. Meine Frage aber ist folgeude : Ist der Fonds als solcher eine juristische Person, die von einer Gesetzgebung irgend eines Landes gesetzlich anerkannt werden kann?

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