Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 262 (sequence 262)
- Language
- German, English, Hebrew
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262 § 17 (früher § 19). „Jedes Landes-Comite führt eine eigene Liste seiner Schekelzahler, die es, ebenso wie die Namen der gewählten Delegierten, dem A.-G. wenigstens vier Wochen vor jedem Gongresse mitzutheilen hat." § 18 (früher § 20). „Wenigstens drei Wochen vor jedem Congresse soll dessen Tagesordnung jedem Landes - Comite zugeschickt werden. Diese Tagesordnung muss vom Landes-Comite in die betreffende Landessprache übersetzt und den Delegierten des Landes bekanntgemacht werden." § 19 (früher § 21). „Die Berichte der ständigen Gomniissionen, die dem Congresse vorgelegt werden sollen, sollen vor dem Congresse in hebräischer, deutscher, russischer, jüdischer, französischer, englischer Sprache (je nach Bedarf) gedruckt und den Congress-Mitgliedern vorgelegt werden." § 20 (früher § 22). „Alljährlich hat in sämmtlichen Landes- Organisationen ein Vereins-Delegiertentag, der von dem Landes- Comite einzuberufen ist, stattzufinden." Yicepr. Dr. Nordau: Da ein Widerspruch nicht erhohen wird, sind diese Paragraphe angenommen. Herr Baker übersetzt § 21 (früher § 23) ins Englische, Temkin ins Russische. Del. Trietsch: Ich habe hier die Frage zu stellen, ob diese kleinen Congresse gesetzgeberische Kraft haben sollen. Vicepr. Dr. Nordau*. Keinesfalls! Del. Gremberg (spricht englisch). „In dem Jahre, in welchem der Congress ausfällt, findet eine gemeinschaftliche Sitzung des grossen A.-C. und sämmtlicher ständiger Commissionen an einem vom engeren A.-G. näher zu bestimmenden Orte und Termine statt." Hinzugefügt wird der Antrag: „Der kleine Congress hat nicht das Recht, an den Beschlüssen des grossen Congresses etwas zu ändern." Del. de Haas übersetzt dies. Del. Mozliin: Es muss heissen, der kleine Congress hat keine gesetzgeberische Kraft. Dr. Herzl: Der kleine Congress hat nicht das Recht. Verfügungen des grossen Congresses abzuändern oder an den Grundsätzen und Statuten der Bewegung Aenderungen vorzunehmen. Es genügt, wenn Sie sagen: „Der kleine Congress kann an den Beschlüssen des grossen Congresses nichts ändern." Del. Dr. Kolicsch: Ich beantrage : „Der kleine Congress hat nur die Rechte, welche ihm der grosse Congress ertheilt." (Zustimmung.) Del. Mandelbaum: Geehrte Congressmitglieder! Ich möchte den Congress ersuchen, noch eine kleine Reform zu votieren, die wohl im Interesse der Bewegung ist. Die Herren wissen genau, es ist allgemeine Ansicht, dass die Macht nicht zum Monopol werden darf. Wenn heute das A.-C. an der Spitze