Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 261 (sequence 261)
- Language
- German, English, Hebrew
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261 (Diese Fassung wird von Herrn de Haas ins Englische, von Herrn Dr. Marmorek ins Französische und von Herrn T emkin ins Russische übersetzt.) Vicepr. Dr. Nordau: Wer für den Gommissionstext ist, wolle die Hand erheben. (Geschieht) Ich bitte um die Gegenprobe. (Nach einer Pause:) Der Gommissionstext ist angenommen. Damit sind alle Anträge, welche andere Zahlen für* die Wählerscharten festsetzen, hinfällig. Del. Mozkin: Was heisst das : Das Comite kann einige Gruppen zusammenlegen? Wenn an einer Stelle zwei Gruppen sich befinden, müssen sie sich dem Comite fügen? Dr. Herzl: Sie müssen sich der Landes-Organisation fügen. Del. Mozkin; Das ist selbstverständlich. Aber wenn an einer Stelle zwei verschiedene Gruppen vorhanden sind, müssen sie zusammen wählen? Dr. Herzl: Dann wählt jede Gruppe für sich. Ausserdem wird jetzt ein Congressgericht eingerichtet werden, da werden alle derartigen Confliete und Missverständnisse durch einen Richterspruch ausgetragen werden. Del. Reich (liest): § 14 (früher § 16). „Die Wahl der Delegierten für den Zionisten - Congress ist eine directe und geheime. Die sonstigen VVahlmodalitäten bleiben den Landes - Organisationen überlassen. Diese haben jedoch mindestens drei Monate vor dem Gongresse die Bestätigung des Wahlmodus vom engeren A.-C. einzuholen. Die Verständigung über die vorgenommenen Wahlen kann nur durch die Landes- Organisation erfolgen. Die Landes-Organisation ist verpflichtet, den Gewählten eine Legitimation über die erfolgte Wahl auszustellen." "Vicepr. Dr. Nordau: Das ist der alte Text. Ein Einspruch wird nicht erhoben, § 14 ist a n g e n o m m e n. Dr. Herzl: Alle folgenden Paragraphe sind aus dem alten Texte. Del. Dr. Bernstein (London): In der Fassung dieses Paragraphen ist ein Widerspruch enthalten. Es heisst nämlich, dass die Abstimmung eine geheime sein soll. Das ist also als Gemein Satzung niedergelegt. Dann folgt die Bemerkung, dass der Modus der Abstimmung den einzelnen Landsmannschaften überlassen werden solle. Es sollte heissen, dass, wenn es von einer Landsmannschaft gewünscht wird, die Abstimmung eine geheime sein soll, sonst hat es ja keinen Sinn. Del. Trietsch: Es muss statt „der Modus4' heissen „die sonstigen Modalitäten". (Zustimmung.) Vicepr. Dr Nordau: Da ein Widerspruch nicht erhoben wird, ist der Paragraph in dieser Fassung angenommen. Del. Reich (liest); § 15 (früher § 17). „Jeder Delegierte verfügt im Gongresse nur über eine Stimme." § 16 (früher § 18). „Die Delegierten-Mandate sind nicht übertragbar."