Mannheim
Compact Memory

Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1901-01-01 · 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901 · p. Seite 263

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
Date
1901-01-01
Page
Seite 263 (sequence 263)
Language
German, English, Hebrew
Belongs to
journal volume
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3476254-3476264--1637-3477774
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

263 «steht und es zum nächsten Congresse kommt, dann wird ein Permanenz- Ausrchuss gewählt, der zum grossen Theile wieder aus den Herren vom 'Central-Comite zusammengestellt ist, so dass die Kraft des Central-Comiles •auf das Permanenz-Comite wirkt und umgekehrt, und so entsteht eine Rotation, welche in einem einzigen Kreise bleibt. Ich ersuche also, dass beim nächsten. Congresse, respective bei jedem Congresse das Permanenz-Comite nicht aus dem Gentral-Comite, sondern aus dem Congresse hier gewählt werde. Del. Dr. AI. Marinorek : Als Obmann des Permanenz-Comites kann ich Ihnen erklären, dass das, was Herr Mandelbaum gesagt hat, thatsächlich unrichtig ist. Der Permanenz - Ausschuss ist der Ausdruck der Landsmannschaften. Diese kommen vor dem Congresse zusammen und delegieren in den Permanenz-Ausschuss diejenigen Mitglieder, von denen sie glauben, dass sie ihren Interessen am besten entsprechen. Schauen Sie die jetzige Liste an, und Sie werden sehen, dass sehr wenige Mitglieder des Central-Comites darin sind. Andererseits finde ich keinen anderen Modus für die Zusammensetzung des Permanenz-Ausschusses, als wenn die Landsmannschaften sich vereinigen und im percentuellen Verhältnisse ihrer Stärke ein Comite einsetzen. Uebrigens hat der Permanenz-Ausschuss überhaupt gar keine Macht, sondern bloss ein Yorschlagsrecht?ur Erleichterung des Congresses, und der Congress hat dieses Recht für sich in Anspruch genommen. Ich bitte den Antrag Mandelbaum abzulehnen. Del. Dr. Pazmanik: Ich möchte folgenden Antrag stellen: 1. Die Bestimmung des kleinen Congresses sollte so beschränkt werden, dass wir sagen : „Der kleine Congress darf in die Competenz des grossen Congresses nicht eingreifen." Damit ist schon gesagt, dass er keine gesetzgebende Kraft hat. 2. möchte ich vorschlagen, dass in den kleinen Congress die Vorsitzenden der verschiedenen Landsmannschaften mit hineingewählt werden sollen, respective auch diese am kleinen Congresse theilnehmen. Denn so wie jetzt der kleine Congress vorgeschlagen ist, ist es möglich, dass ganze Länder nicht repräsentiert sind. Auf jeden Fall sollen die Vorsitzenden der Landes- Cömites am kleinen Congresse immer theilnehmen, Vicepr. Dr. Nordan : Es ist ein Abänderungsantrag von Herrn Greenberg gestellt worden : „Alle Bestimmungen über die Einberufungsfrist sollen sich auf die Conferenz beziehen." Dr Herzl: Wir dürfen, obwohl es schon sehr spät ist, doch keine Fehler machen. Es wird nicht möglich, die kleinen Congresse, wie Sie sie genannt haben, zu limitieren. Dann berufen Sie sie gar nicht ein, denn dann ist das A.-C. viel besser in der Lage, etwas zu thun, als diese kleine •Conferenz. So lange wir A.-C. sind, können wir Beschlüsse fassen; in dem Augenblicke, wo wir kleiner Congress sind, können wir nichts thun. Ich glaube also, dass Sie mit einer negativen Bestimmung, wie ich sie vorgeschlagen habe, das Ausreichen finden, indem Sie sagen: die Conferenz kann nichts an den Beschlüssen des grossen Congresses ändern, das heisst wir dürfen nicht das Programm ändern, wir dürfen die Foundershares nicht ändern, wir dürfen nichts am Aufsichtsrathe ändern. Es ist ganz klar,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.