Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 5 (1901) Basel, 26. bis 30. Dezember 1901
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 249 (sequence 249)
- Language
- German, English, Hebrew
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249 erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Nach einer Pause:) Schluss der Debatte ist angenommen. Der Paragraph wird nun zur Abstimmung gestellt, die Herren Referenten haben noch das Schlusswort. Dr. Eerzl: Ich beantrage, die Fassung der Commission zu verwerfen und, die Formulierung, die ich wiederholt verlesen habe, anzunehmen, indem ich noch kurz erkläre, dass sie den Zweck hat, die Basis der Organisation in die Vereine, in die breitesten Schichten zu legen. Die Fassung, die ich proponiere und die, wenn Sie sie annehmen, zugleich involviert, dass Sie den Vorschlag der Commission verwerfen, lautet: „So weit die Gesetze des Landes es gestatten, haben die zionistischen Vereine sich zu einer Landesorganisation zusammenzuschliessen. Diese steht unter der Aufsicht des A.-C.-Mitgliedes oder der Gesammtheit der A.-C.-Mitglieder des betreffenden Landes." Damit haben Sie in diesem Paragraph, welcher eigentlich die Hauptsache der Organisation ist, zweierlei: Sie haben den Aufbau der Landesorganisation auf der breitesten und folglich auch wahrsten Basis, und Sie haben ferner die gewiss überall zulässige Verbindung der Landesorganisationen mit der Centrale. Del. Dr. Bodenheimer: Ich möchte Sie bitten, die Fassimg der Commission zu aeceptieren. Wenn wir nicht eine bestimmte Richtschnur für die Bildung von Vereinen innerhalb einer Landesorganisation geben und die Gestaltung im allgemeinen andeuten — selbstverständlich nach Massgabe der Landesgesetze — denn das weiss jeder1, dass wir nichts intendieren, Avas gegen die Gesetze irgend eines Landes verstösst — dann schaffen wir ein vollständiges Chaos, dann wird jedes Land eine Organisation schaffen, die mit den anderen nicht die entfernteste Aehnlichkeit hat. Man wird dann vom A.-C. überhaupt nicht mehr die Uebersicht über die Organisation eines Landes haben, überhaupt nicht mehr nach gemeinschaftliehen Momenten die Congresse einberufen können, es werden überall andere Grundsätze für die Vereinsbildung herrschen, und die Folge wird sein, dass der Congress nicht den vollgiltigen Ausdruck der Judenheit aller Länder der Welt bietet, dass nicht jedes Land in gleichartiger Weise auf dem Congresse zum Ausdrucke kommen kann, sondern Verschiedenheiten bestehen, je nach der Organisation, die sieh die einzelnen Länder geschaffen haben. Ich richte deshalb die dringende Bitte an Sie, von diesen Erwägungen, welche an sieh sehr plausibel klingen, sich nicht abhalten zu lassen., den Paragraphen, 'wie ihn die Commission nach reiflicher Ueberlegimg verfasst hat, in der alle Landsmannschaften, auch die russische, vertreten waren, voll und ganz, wie er proponiert wird, zu aeceptieren. Dr. Eerzl: Ich muss auf einen Irrthum in der Folgerung des Herrn Dr. Bodenheimer aufmerksam machen. Ich. werde das am kürzesten in einem Gleichnis thun. Um was handelt es sich dabei? Einerseits um die Beschaffenheit, um die Constitutionen der einzelnen Landesorganisationen. Das sind Individuen, grosse Massenindividuen, die sind gross und klein, dick und dünn, aber sie sollen sein, wie sie wirklich sind, nicht nach einem Leisten, sondern nach dem Leben entwickelt und der Ausdruck der zionistischen Bewegung in dem Lande. Ein zweites, den Verkehr